Die Details der neuen Terrassenverordnung regeln unter anderem, welche Restaurants gar keine oder wie hier etwa nur eine Tischreihe auf dem Bürgersteig aufstellen dürfen. | Archiv

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Die in 2018 beschlossene Terrassenordnung für Restaurant- und Barbetreiber in Palmas Trendviertel Santa Catalina wird in dieser Saison erstmals umgesetzt. Demnach dürfen Lokale keine Tische mehr auf dem Bürgersteig aufstellen, wenn dieser nicht mindestens drei Meter breit ist.

Davon sind bereits jetzt zahlreiche Wirte betroffen, von denen sich einige wegen des sonst lohnenswerten Terrassengeschäfts mit Umsatzeinbußen von bis zu 50 Prozent konfrontiert sehen, so die spanische MM-Schwesterzeitung Ultima Hora.

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Der Präsident des Restaurantverbandes von Santa Catalina, Bartomeu Mas, erklärte unterdessen, notfalls gegen diese Entscheidung bis vors Gericht zu ziehen. Die Polizei hat bereits begonnen, Wirte in dem Viertel mit Geldstrafen zu belegen.

Bereits seit 2016 wurde vonseiten der Stadtverwaltung versucht, die teils chaotische Terrassensituation in Palmas Altstadt und den Ausgehmeilen einzudämmen. Von 2016 bis 2017 etwa wurden keine neuen Lizenzen mehr für Restaurant- und Barterrassen in Santa Catalina vergeben.