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Das Landgericht in Palma de Mallorca hat die polizeilichen Festnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Ausgangssperre befürwortet und Richtlinien für das Vorgehen der Beamten erlassen.

Allerdings sei es problematisch, Personen wegen der Geringfügigkeit der Delikte in Untersuchungshaft zu nehmen, teilten die Richter mit. Ihre Anweisungen unterscheiden zwischen Erst- und Wiederholungstätern.

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Wer erstmals gegen die Ausgangssperre verstößt, muss demnach mit einer administrativen Verwarnung rechnen. Das bedeutet, dass er nach Hause geschickt und sein Vergehen offiziell vermerkt wird.

Beim zweiten Verstoß soll auf die gleiche Weise verfahren werden. Wird jemand allerdings zum dritten Mal erwischt, erfolgt eine Festnahme und Vorführung vor Gericht. Bis zu einer möglichen Verhandlung bleibt die Person auf freiem Fuß. Bei einem vierten Verstoß entscheidet ein Richter zeitnah über eine Strafe. (mais)