Einsatzfahrzeuge der Bundespolizei. | Wikimedia Commons/Sebastian Rittau

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Schon seit Monaten kommt es der deutschen Bundespolizei zufolge zu zahlreichen Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung bei der Einreise nach Deutschland. Demnach wurden Hunderte Personen von Fluggesellschaften aus Ländern mit hohem Corona-Risiko in die Bundesrepublik gebracht, obwohl sie offenbar keinen negativen Corona-Test vorlegen konnten. Auch stellt die Bundespolizei inzwischen immer wieder gefälschte Tests bei Reisenden fest.

Vom 24. Januar bis zum 29. März registrierte die Bundespolizei insgesamt 44.891 Mängel bei der Test- und Nachweispflicht bei Einreisenden festgestellt, davon 3753 Fälle an Flughäfen. Seit dem 30. März müssen Reisende aus dem Ausland, darunter Mallorca, grundsätzlich einen negativen Corona-Test vorzeigen.

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Die Fluggesellschaften sind schon länger verpflichtet, nur Personen aus solchen Ländern zu befördern, die einen negativen Test vorweisen können, der nicht älter als 48 Stunden ist. Dennoch wurden alleine zwischen Ende Januar und Ende Februar 668 Personen an deutschen Flughäfen festgestellt, die ohne Test aus Gebieten mit besonders hoher Inzidenz eingeflogen sind. Und 237 Personen, die ohne Test aus Ländern mit Virus-Mutationen nach Deutschland kamen.

Der Beförderer sei verpflichtet, nur an Bord zu lassen, wer einen negativen Test habe, hatte Bundespolizei-Präsident Dieter Romann bereits Ende Februar im Innenausschuss des Bundestages gesagt. Seine Behörde erstatte in jedem Fall eine Ordnungswidrigkeitenanzeige bei den örtlich zuständigen Flughafengesundheitsämtern, so Romann. "Die sind natürlich überlastet, betreiben das Bußgeldverfahren entweder nicht oder nur verspätet, mit der Folge, dass einem großen Wirtschaftsunternehmen oder mehreren es wirtschaftlicher ist, die Personen ohne Tests zu befördern."

Erhebliche Defizite stellte die Bundespolizei in den vergangenen Wochen auch bei der digitalen Einreiseanmeldung fest, die vorab bei Reisen aus bestimmten Ländern verpflichtend ist. In 110.280 Fällen hatten Reisende entweder keine Anmeldung vorgenommen oder diese nicht vollständig oder fehlerhaft ausgefüllt.