Die Waffen können Ultraschall-Ladungen mit einer Reichweite von bis zu 1000 Metern "abfeuern" | Alejandro Sepúlvera

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Unbemannte Drohnen stellen heutzutage nicht nur in Kriegsgebieten eine potenzielle Gefahr für Menschen und Gebäude dar. Auch zivile Einrichtungen wie Industrieanlagen, Airports oder Sportstätten sind den "Angriffen" von ferngesteuerten Mini-Fliegern im zunehmendem Maße ausgeliefert. Bereits im Dezember 2018 musste der Flughafen London Gatwick wegen Drohnenalarms seinen Betrieb einstellen und war über drei Tage lahmgelegt. Rund 1000 Flüge fielen aus, 140.000 Passagiere waren betroffen. Der wirtschaftliche Schaden wurde auf 50 Millionen Pfund geschätzt. In Deutschland verzeichnete die Deutsche Flugsicherung (DFS) im vergangenen Jahr 158 "Vorfälle" mit Drohnen an Flughäfen. Kriminelle und Terroristen, aber vor allem auch gedankenlose Hobbyflieger können mit Drohnen enorme Schäden anrichten.

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Aus diesem Grund setzt die Guardia Civil an Palmas Flughafen seit kurzem Störgeräte zur Drohnenabwehr ein. Dabei handelt es sich um Gewehre, mit denen die Beamten Ultraschall-Wellen abfeuern können, um die Elektronik von unbemannten Mini-Fliegern lahmzulegen und sie damit zum Absturz zu bringen. Die maximale "Schuss"-Reichweite liegt bei 1000 Metern. Zum Einsatz sollen die Gewehre auch bei Besuchen von hochrangigen Politikern und der Königsfamilie auf der Insel kommen. Im vergangenen Jahr wurden mehrere Hobby-Drohnenpiloten bei dem Versuch erwischt, mit ihren Geräten illegale Luftaufnahmen von der Königsfamilie in Palma zu schießen.

Auf Mallorca wie im restlichen Spanien ist der Gebrauch von Kamera-Drohnen gesetzlich reguliert. Ab einem Gewicht von 250 Gramm unterliegen die ferngesteuerten Flugobjekte einer Reihe von Verordnungen und Bestimmungen wie beispielsweise einer Kennzeichenregistrierung, Führerscheinpflicht und Versicherungsnachweis. Das Fliegen mit Drohnen im Umkreis von 15 Kilometer um den Airport in Palma ist für private Piloten verboten. Im Falle von gewerblichen Drohneneinsätzen wie beispielsweise für kommerzielle Foto- oder Videoaufnahmen muss eine entsprechende Genehmigung im Rathaus beantragt werden. Wer sich nicht an die Bestimmungen hält, muss mit Geldbußen von mehreren tausend Euro rechnen.