Die Bauarbeiten haben bereits Ende des vergangenen Jahres begonnen und sollen im November beendet sein | Pilar Pellicer

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Seit diesem Mittwoch hat die balearische Hafenbehörde den Verkehr auf Palmas Paseo Marítimo umgeleitet. Grund sind die bereits begonnenen Arbeiten zur kompletten Umgestaltung des fünfeinhalb Kilometer langen Boulevards an der ersten Hafenlinie. Die beiden bis dato bestehenden inneren Fahrspuren wurden auf die dem Meer zugewandte Seite verlegt, während auf der dem Landesinneren zugewandten Seite die Bürgersteige sowie die Fahrspuren in Richtung Portopí von der Avinguda Argentina bis zum Torre Paraires aufgerissen werden.

Sowohl für auswärtige Besucher als auch Anlieger des Paseo Marítimo wurden neue Parkplätze geschaffen, um die durch die Bauarbeiten wegfallenden Plätze zu ersetzen. So wurde ein kostenloser Parkplatz in der Calle Federico García Lorca und ein weiterer am Anlegebereich der Ausflugsboote eingerichtet. Die Verkehrsumleitung bleibt bis zum Ende der Bauarbeiten der Ausbaustufe 1 Mitte November dieses Jahres erhalten.

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Hintergrund der Maßnahmen ist ein kompletter Umbau des Paseo Marítimo. Der Stadt-Regierung von Palma geht es darum, das mehrspurige "Betonband" freundlicher und auch fußgänger- und radfahrergerechter zu gestalten. Die Fahrspuren werden reduziert, die Zahl der Übergänge für Passanten soll von zwölf auf 26 erhöht werden. Außerdem ist geplant, die Bushaltestellen anders zu verteilen. Hinzu kommen zusätzliche Treppen und etwa 2000 neue Bäume. Die Baumaßnahmen ziehen sich dabei von dem Parkplatz nahe der Avenida Argentina (unterhalb des Mühlenviertels Es Jonquet) bis zum Club de Mar nahe dem Fährhafen Portopí.

Der Umbau dauert insgesamt zwei Jahre und soll im Januar 2025 abgeschlossen sein. Die Stadt lässt sich diese Maßnahmen 40 Millionen Euro kosten. Die Verwaltung weist darauf hin, dass es zu keiner Zeit zu einer kompletten Sperrung der Uferstraße kommen soll und zwei Richtungsfahrbahnen zu jederzeit garantiert sind. Allenfalls behält man sich vor, zeitweise kleinere Umleitungen einzurichten. Auch der Zugang von Anwohnern zu ihren Wohnungen und Häusern sowie der ungestörte Zugang zum Hafenbereiche, den Anlegestellen und Stegen der Boote soll nicht gestört werden.