Der Unfall ereignete auf einem Zebrastreifen im Zentrum. | M. A. Cañellas

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Ein kaum anderthalb Zentimeter überstehender Gullydeckel kommt Palmas Stadtverwaltung teuer zu stehen. So verurteilte das Oberste Landesgericht das Rathaus jetzt auf die Zahlung von70.000 Euro Schmerzensgeld an eine 55-jährige Frau, die über das Hindernis gestolpert war und sich beim Sturz verletzte. Der Vorfall ereignete sich an einem Augusttag 2017 gegen halb zwei Uhr morgens auf einem Zebrastreifen im Stadtzentrum. Die Klägerin war damals zu Fuß unterwegs, als sie über einen etwas über den Rand stehenden Kanaldeckel der städtischen Abwasserwerke Emaya stolperte.

Der Gullydeckel war zudem weiß angestrichen und somit für die Frau auf dem Zebrastreifen kaum erkennbar. Beim Sturz verrenkte sich das Opfer den rechten Ellenbogen auf eine so komplizierte Weise, dass es anschließend zweimal operiert werden musste, unter anderem, um eine Gelenkprothese einzusetzen. Daraufhin verklagte die Frau die Stadtverwaltung.

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Ein medizinisches Gutachten wies vor Gericht nach, dass die Frau auch nach den chirurgischen Eingriffen unter starken Bewegungseinschränkungen litt, die es ihr unter anderem kaum oder gar nicht möglich machten, alltägliche Hausarbeiten zu verrichten. Der Richter verurteilte die Stadtverwaltung daraufhin auf Zahlung eines Schmerzensgeldes. Sowohl das Rathaus als auch die Stadtwerke und deren Versicherung legten jedoch Einspruch ein. Ihrer Meinung nach sei der Sturz einzig und allein auf die Unvorsichtigkeit der Fußgängerin zurückzuführen gewesen.

Das Oberste Landesgericht der Balearen bestätigte vor wenigen Tagen das bereits zuvor gefällte Urteil mit der Begründung, dass der Gullydeckel für die Frau aufgrund der gleichen Farbe wie der Zebrastreifen gar nicht erkennbar gewesen sei. Außerdem sei es Aufgabe der Stadtverwaltung, dafür zu sorgen, dass öffentliche Wege und Straßenüberquerungen keinerlei Risiken oder Gefahren für Fußgänger bergen.