In Palmas Viertel Santa Catalina beschweren sich Anwohner mit Schildern über den Lärm. | Ultima Hora

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Fleisch und Gemüse auf den Grill gelegt, die Musik aufgedreht und los geht die Feier! Ein bisschen tanzen, laut zu den Songs singen, dann noch einen lauten Sprung in den Pool. Und das alles ohne die Sorge, einen spanischen Nachbarn zu verärgern? Selbst wenn den Spaniern ausgiebiges Feiern nachgesagt wird, geht rücksichtsloses Lärmen auf Mallorca genauso wenig wie in Deutschland. Aber was wird hier als Ruhestörung verstanden? Ab wann wird die Polizei gerufen? MM fasst die wichtigsten Regeln und Unterschiede zusammen.

In Deutschland herrscht meist ab 20 Uhr Abendruhe, von 22 bis 6 Uhr Nachtruhe. Ab 20 Uhr bleiben Bohrmaschine, Rasenmäher und andere Geräte ausgeschaltet, ab 22 Uhr gilt die sogenannte, aber im Grunde undefinierte „Zimmerlautstärke”. Die Geräusche, die in einem Raum gemacht werden, sollten nur in dem Zimmer und nicht außerhalb zu vernehmen sein. Abweichungen sind möglich, aber sie sind in der Regel in den Hausordnungen festgelegt. Bei Ruhestörungen kann eine Strafe im drei- bis vierstelligen Bereich fällig werden, die höchstens 5000 Euro betragen darf.

In Spanien sieht es da nicht viel anders aus: In den meisten Fällen verläuft die Nachtruhe zwischen 21 und 9 Uhr. Baustellenlärm sollte schon um 20 Uhr eingestellt werden. Ab 21 Uhr sollte laut Vorschrift die Lautstärke nicht über 30 Dezibel liegen. Das entspricht übrigens einem Flüsterton oder dem Rascheln der Baumblätter. Wer schon mal in Spanien gelebt hat, weiß, dass diese Lautstärke abends zumindest in stärker besiedelten Gebieten grundsätzlich nicht eingehalten werden kann.

In Spanien, laut WHO dem „lautesten Land Europas”, ist es rechtlich überhaupt erst seit 20 Jahren möglich, gerichtlich gegen Ruhestörung vorzugehen.

2003 wurde das erste Gesetz zum Lärmschutz verabschiedet. Die Lautstärke ist hier bis auf den Dezibel festgelegt. Verwirrend werden die Ausnahmen: Denn allein für den Krach am Arbeitsplatz, in Transportmitteln, militärischen Zonen und seitens Ruhestörern in der Nachbarschaft gelten die Verordnungen der betreffenden Gemeinden und Einrichtungen. Diese legen vor allem die genauen Ruhezeiten fest und können im Rathaus in Erfahrung gebracht werden.

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Kurioserweise ist die heilige Siesta nur ein Brauch, da sie – auch was Lautstärke-Regelungen angeht – in keinem Gesetz erwähnt ist. Tagsüber liegt man mit 35 Dezibel im grünen Bereich. Das entspricht etwa der Zimmerlautstärke. Spätestens hier ist aber der Punkt erreicht, an dem nicht nur Mallorcas Lautstärkepegel mit großer Wahrscheinlichkeit deutlich darüber liegen.

Spezifischer als das Gesetz sind die Strafen festgelegt: Als geringfügiger Verstoß werden zum Beispiel bei Partys, Umzügen oder Baumaßnahmen vier Dezibel über dem Grenzwert gesehen. Macht 750 Euro. Werden mehr als sieben Dezibel erhöhter Lautstärke gemessen, werden 1500 Euro fällig. Im Höchstfall 3000 Euro.

Bei anhaltenden Belästigungen kann gemäß Artikel 7.2 des Gesetzes über das Wohnungseigentum ( Ley de Propiedad Horizontal ) eine Unterlassungsklage eingereicht werden.

Dann müssen allerdings handfeste Beweise vorliegen. Als Erstes muss bewiesen werden, dass sich der Geschädigte an den Lärmverursacher gewendet hat. Wenn der Konflikt zwischenmenschlich nicht geklärt werden konnte, hilft oft auch eine Androhung rechtlicher Schritte. Bei Mietern oder Eigentümern einer Wohnanlage folgen Beschwerden an Vermieter oder Verwalter, danach müssen Beschwerdebriefe an die Gemeinde vorgelegt werden. Haben die schriftlichen Einwände nichts gebracht, muss der Geschädigte mit einer App zur Lärmmessung oder einem Schallmesser die Verstöße aufgezeichnet und protokolliert haben. Auch von der Polizei sollten mehrere Berichte und diverse Lautstärkemessungen vorliegen.

Obgleich die Gesetzeslage sehr unspezifisch ist, geht es in Bezug auf mögliche Lärmbelästigungen in Spanien eher lockerer zu. Hier wird nicht so schnell die Polizei gerufen – das bleibt allenfalls der letzte Ausweg, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Natürlich gilt aber auch hier: Jeder Mensch empfindet anders. Ausnahmen bestätigen wieder die Regel.