Exemplar einer Landschildkröte auf Mallorca (Archivbild). | Joan Barceló

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Die Staatsanwaltschaft in Palma hat eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und drei Monaten für einen bekannten Unternehmer auf Mallorca gefordert, der in einem Naturschutzgebiet Weinanbau betrieb, das Lebensraum für Landschildkröten ist. Bei dem Angeklagten soll es sich nach Zeitungsberichten um den ehemaligen Betreiber des berühmten Vergnügungslokals "Bierkönig" an der Playa de Palma, Miguel Pascual handeln. Gemäß der Anklage der Staatsanwaltschaft führte das Handeln des Unternehmers zum Tod von sechs Schildkröten. Der Angeklagte wurde für eine Voranhörung am vergangenen Mittwoch (20.3.) vor Gericht geladen, ohne dass dabei eine Einigung erzielt wurde. Der Prozess soll im Herbst fortgeführt werden.

Nach dem Bericht der Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte ein küstennahes Anwesen in der Nähe von Llucmajor über eine Firma erworben und dort seit 2016 Weinanbau für die Bodega "Vi Rei" betrieben. Dafür soll er fast zwölf Hektar Land umpflügen lassen haben.

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Dabei verstieß er gegen gleich mehrere Umweltschutzgesetze, da es sich bei dem Gebiet unter anderem um einen natürlichen Lebensraum für geschützte Tierarten wie den Rotmilan oder die Mittelmeer-Schildkröte handelt. Im Februar 2021 entdeckten Forstschutzbeamte bei einer Inspektion auf dem Grundstück sechs tote Landschildkröten, die von einem Traktor zerquetscht worden waren.

Daraufhin leitete das Umweltministerium ein Strafverfahren gegen den Unternehmer ein. Neben der Gefängnisstrafe muss der Angeklagte bei einem Schuldspruch auch mit einem Strafgeld von 30.000 Euro rechnen.