Auf Mallorca können Wanderwege, die über privaten Grund führen, künftig problemloser enteignet werden. Das Landes-Parlament verabschiedete am Dienstag ein entsprechendes Gesetz. Künftig können Privatleute, die Menschen den Zugang verwehren, mit hohen Bußgeldern belegt oder gleich enteignet werden. Auf Mallorca verfügen 33 von 52 Gemeinden über Auflistungen von solchen Wegen.
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