Im Wasser lauern viele Gefahren. | Ultima Hora

TW
0

Vamos a la playa!, heißt es dieser Tage für Hunderttausende von einheimischen und ausländischen Sonnen- und Strandanbetern auf Mallorca. Doch nicht alle von ihnen suchen dabei Ruhe und Entspannung. So treffen Badegäste mit Kind und Kegel an den Playas auch auf Freizeitkapitäne in kleineren oder größeren Motor- und Segelbooten, Jetski-Piloten, Wind- und Kitesurfer oder Kajak- und Tretbootfahrer.

Um die Gefahr von Unfällen zwischen Badenden und Wassersportlern an verkehrsreichen Stränden und Buchten auf ein Minimum zu reduzieren, gibt es gesetzliche Abstands- und Sicherheitsregeln für motorisierte und nicht motorisierte Fahrzeuge in Strandnähe.

Grundsätzlich müssen Wasserfahrzeuge, egal ob Paddelboot oder Motoryacht, einen Sicherheitsabstand von mindestens 200 Metern zum Ufer einhalten.

An den meisten Badestränden wird diese Sicherheitszone für Badegäste durch eine Kette von gelben Markierungsbojen ausgewiesen. Das Befahren dieser Uferschutzzonen ist grundsätzlich verboten.

Die Rettungsschwimmer sind angehalten, bei Missachtung einzuschreiten und den „Verkehrssünder” zum sofortigen Verlassen des Badebereiches aufzufordern. Kommt dieser der Forderung nicht nach, wird die Lokalpolizei informiert, und im ungünstigen Fall ein Bußgeld von den Beamten verhängt.

Ähnliche Nachrichten

Sowohl in den Anlandebereichen der Strände als auch in den Ankerbereichen außerhalb der Sicherheitsbojenfelder dürfen motorisierte Wasserfahrzeuge mit einer maximalen Geschwindigkeit von 3 Knoten – rund 5,5 Km/h – bewegt werden. Diese Geschwindigkeitsbegrenzung gilt insbesondere für Jetski-Fahrer, die zwischen den dort ankernden Yacht hin- und herdüsen.

Um Gäste und Crew von vor der Küste ankernden Motor- oder Segelyachten zur nächsten Strandbar zu bringen, werden in der Regel sogenannte Dinghys verwendet. Dabei handelt es sich meistens um halbstarre Schlauchboote, sogenannte Ribs, mit Außenbordmotoren. Um mit ihnen aber am Ufer anzulanden, dürfen dafür ausschließlich nur die dafür vorgesehenen „Einfahrschneisen” genutzt werden.

Diese sind durch einen zehn bis 15 Meter breiten Bojen-Kanal auf dem Wasser markiert. Man findet diese Landungsschneisen häufig vor größeren Strandbars und Wassersportverleihständen. Gerade im Hochsommer mit vielen Badenden im Wasser kommt es hier immer wieder zu Unfällen. Grund: Für Schwimmer sind diese Bojen-Kanäle während des Befahrens durch ein Wasserfahrzeug verboten. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem anlandenden oder auslaufenden Fahrzeug um ein Kajak, einen Windsurfer oder ein Dinghy handelt.

Ein Durchschwimmen der Kanäle ist nur dann erlaubt, wenn sich kein Wasserfahrzeug dort aufhält. Um den Kanal möglichst permanent für anlandende Fahrzeuge freizuhalten, ist es auch Segel- und Surfschulen untersagt, ihre Schüler dort üben zu lassen. Sie müssen dafür außerhalb der 200-Meter-Sicherheitszone fahren.

Ob Mastbruch, Motorausfall oder erschöpfte Fahrer: Immer wieder geraten Wassersportfahrzeuge in Strandnähe in Seenot. Ein Seenotfall tritt immer dann ein, wenn das Fahrzeug von seinem Skipper nicht mehr manövriert werden kann und ohne Steuerung auf den Wellen treibt. Das kann beispielsweise einem entkräfteten Windsurfer passieren, der sein Segel nicht mehr hochbekommt. Oder einem Jetski-Fahrer, dem der Motor ausfällt. In beiden Fällen dürfen weder Surfer noch Jet-Pilot ihr Fahrzeug verlassen, um am Strand Hilfe zu suchen. Grund: Ein auf dem Wasser treibendes Surfboard oder ein havariertes unbemanntes Motorboot stellt bei auflandigem Wind und Wellengang eine ernsthafte Gefahr für Badegäste dar. Havarierte Wassersportler müssen stets bei ihren Fahrzeugen bleiben und die Rettungsschwimmer an Land oder in der Nähe befindliche Wassersportler um Hilfe bitten.