Mit dem alten "Dreier" bekam man in Deutschland bei der Umstellung auf die Scheckkarte Lkw-Klassen "geschenkt", wobei CE79 (bestimmte Züge bis 18,75 t) ab 50 mit Gesundheitstest verlängert werden muss. Die Ziffern 171 (Bus-Leerfahrten bis 7,5 t) und 174 (Aufhebung der landwirtschaftlichen Zweckbindung für Klasse L) gelten nur im Inland.

TW
1

Kaum hatten die spanischen Behörden im Januar urplötzlich ihre Absicht angekündigt, die Besitzer von EU-Führerscheinen ohne konkretes Ablaufdatum hierzulande zum Umtausch zu zwingen, übten sich zahlreiche Inselresidenten schon in vorauseilendem Gehorsam und meldeten sich umgehend bei der Verkehrsbehörde Tráfico.

Die Rechtslage ist zwar alles andere als klar (siehe unten: Aufschub bis 2016) , aber schließlich will man in einem fremden Land keine unnötigen Scherereien, und auch das deutsche Konsulat rät ja in einem Merkblatt bereits jetzt zum Umtausch.

Dennoch ist das Thema für den Bürger sensibel und unter Umständen mit Problemen verbunden. Das liegt zum einen am Gesundheitstest, der zur Eintragung einer Sehhilfe oder gar zu anderweitigen Auflagen führen kann, wenn die spanischen Behörden Kenntnis vom Inhalt des deutschen Punktekontos oder der Führerscheinakte samt Leberwerten und "Idiotentest" erhalten - selbst wenn das europäische Fahrerlaubnisregister noch in den Kinderschuhen steckt. Derzeit ist es jedenfalls noch so, dass ein in Spanien gegen einen Ausländer verhängtes Fahrverbot sich nicht ohne Weiteres auch in Deutschland auswirkt.

Überraschungen bei der Umschreibung kann man aber auch mit den Fahrerlaubnisklassen erleben, denn trotz aller Bemühungen zur europaweiten Vereinheitlichung, wird es hier auch in Zukunft weiterhin nationale Unterschiede geben.

Ausnahmsweise einmal nicht unbedingt zum Nachteil der Betroffenen, denn in Spanien enthält die Klasse B auch die Berechtigung zum Fahren von leichten Motorrädern bis 125 cm3, die in Deutschland der Klasse A1 entsprechen. "Man muss aber mindestens seit drei Jahren die Klasse B haben", so die Leiterin von Mallorcas Verkehrsbehörde. Laut Maria Teresa Sau Llanas ist das sogar dann anerkannt, wenn man weiterhin mit seinem alten deutschen Schein unterwegs ist.

Weniger kulant ist die Behörde hingegen bei der Fahrerlaubnis für Lkws bis 7,5 Tonnen. Sie war früher im deutschen Führerschein der Klasse 3 enthalten, die man in der Heimat problemlos in BE und C1E umschreiben lassen kann.

Nicht so in Spanien: Wer noch einen deutschen Schein in Grau oder Rosa besitzt und ihn hier eintauschen will, bekommt unter Umständen die Klasse C1E gestrichen - mit der Begründung, dass sie nach hiesigem Recht ja nicht automatisch in der Klasse B enthalten sei. Zumindest ein Fall, in dem es so lief, ist MM jedenfalls bekannt.

Ähnliche Nachrichten

Wer das nicht will, muss Widerspruch einlegen und eventuell auch vor Gericht klagen. Davor gefeit sind lediglich diejenigen, die bereits zu Hause auf das Scheckkartenformat umgestiegen sind und später in Spanien tauschen wollen.

Sicherstellen sollten alte Hasen bei der Umschreibung auch, dass nicht nur Klasse B eingetragen wird, sondern BE. Dieser Buchstabe verweist darauf, dass bis 3,5 Tonnen Anhänger wie Wohnwagen und Bootstrailer gefahren werden dürfen. Seit 2013 ist diese Berechtigung für Fahranfänger mit einer zusätzlichen Prüfung verbunden. Was in manchen Fällen auch dazu führt, dass jüngere Camping- oder Nautikfans sich in der Fahrschule für die leichtere und kostengünstigere Zwischenklasse "B96" anmelden. Anerkennungsschwierigkeiten in Spanien sind hier zwar noch nicht bekannt, können aber für die Zukunft nicht komplett ausgeschlossen werden.

Auch sonst gibt es Unterschiede im Buchstabensalat, denn die nationalen deutschen Klassen S (Trikes und Quads), L und T (Landwirtschaft) gelten in Spanien teils gar nicht oder sind nur indirekt und mit Einschränkungen in der hiesigen Klasse B enthalten. Bei einer Umschreibung fallen sie natürlich weg. Im Fall eines Rückzugs nach Deutschland besteht allerdings erneut Anspruch darauf. Grundlage sind die Daten der dortigen Führerscheinakte.

Auch umgekehrt lässt sich nicht alles über den gleichen Kamm scheren: Die spanische Klasse "btp" ist eine nationale Besonderheit und hat anderswo in Europa keine Entsprechung. Sie ermöglicht einerseits das Fahren von Krankenwagen, Polizei- und Feuerwehr-Autos, andererseits geht es auch um Kleinbusse für den Schülertransport sowie die Grundberechtigung für Taxis (abgesehen vom eigentlichen Taxischein). Da dafür Fahrpraxis und zusätzliche Prüfungsteile vorgeschrieben sind, besitzen nicht alle Inhaber der spanischen Klasse B dieses kleine Privileg. Deutsche Inhaber der Klasse C1E bekamen es beim Umtausch bisher aber automatisch mit eingetragen.

Wem vor lauter Buchstabenkombinationen jetzt schwindlig ist, der sei getröstet: Der spanische Staat beschränkt sich beim Umtausch auch in Zukunft auf einen Gesundheitstest und verzichtet darauf, dass man den Führerschein alle zehn Jahre neu ablegen muss. Eine Zeit lang gingen im Jahr 2014 die Überlegungen allerdings tatsächlich ernsthaft in diese Richtung - selbst für fahr-erprobte Inländer mit langjähriger Praxis.

AUFSCHUB BIS 2016

Auf MM-Anfrage teilte die Verkehrsbehörde mit, dass bis Januar 2016 keine Bußgelder für die Inhaber von deutschen Führerscheinen ohne konkretes Ablaufdatum verhängt werden. Auch die Polizei sei informiert, hieß es. Was danach passiert, ist unklar. Eigentlich sieht die geltende spanische Rechtslage im Allgemeinen keine Umtauschpflicht vor, sondern nur einen Gesundheitstest mit Registrierung (Ausnahme: Verkehrsverstöße). Andererseits lässt die EU-Führerscheinrichtlinie sehr wohl die Tür für einen Zwangstausch offen, und es ist wohl nur eine Frage der Zeit sein, bis Spanien das in nationales Recht umsetzt.