Empfangsbereich eines staatlichen Gesundheitszentrums auf den Balearen. | Foto: German G. Lama

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Wer sich in Spanien niederlässt, steht meist irgendwann auch vor der Frage, wie die gesundheitliche Versorgung in der Wahlheimat geregelt ist, und ob es sinnvoll ist, sich zusätzlich privat zu versichern.

Nachdem sich in den letzten Jahren viele deutsche Versicherer aufgrund hoher Verluste vom spanischen Markt zurückgezogen haben (zum Beispiel Hanse Merkur, UKV), sind dennoch ausländische Anbieter vertreten, die durchaus interessante Konzepte bieten im Vergleich zu der heimischen Konkurrenz. Insbesondere Konzepte, die auf die Bedürfnisse der ansässigen Residenten und Langzeiturlauber in Spanien zugeschnitten sind, finden zu Recht das Interesse der Kunden.

Im Vergleich zu den lokalen Angeboten schneiden diese ambitionierten Konzepte jedoch insbesondere bei den Leistungsinhalten der grundsätzlich freien Wahl der ärztlichen Einrichtungen sowie der Vertragsausfertigung, Leistungsabwicklung und dem Service in der Muttersprache des Kunden überdurchschnittlich gut ab.

Der spanische Versicherer

In Spanien bieten die Privaten eine effiziente Ergänzung zur kollektiven Pflichtversicherung und verdanken ihren wachsenden Zuspruch in der Bevölkerung dem oft mit langen Wartezeiten belasteten System der staatlichen Krankenversicherung. Um ihren Kunden eine schnelle und direkte Behandlung zu ermöglichen, schließen die Versicherer Honorarverträge mit privaten Ärzten und Kliniken ab. In dem so entstehenden angebundenen Vertragsnetz können die Kunden sofort und ohne Umweg über den Hausarzt direkt den gewünschten Arzt aufsuchen. Die Abrechnung der Kosten erfolgt unbürokratisch - es reicht die Vorlage der persönlichen Versichertenkarte oder wenn nötig der vorher erteilten Autorisation durch den Versicherer.

Diverse Leistungen nehmen spanische Versicherer jedoch seit je her aus ihrem Leistungskatalog heraus. Sie überlassen diese Kosten der staatlichen Gesundheitsfürsorge oder dem Versicherten selbst, da der Versicherungsschutz sonst zu teuer würde und somit traditionell in Spanien kaum Kundeninteresse wecken dürfte. Ausgeschlossen werden zum Beispiel Medikamente, Impfungen, Hilfsmittel, Heilmittel, Zahnbehandlung, Zahnersatz, Prothetik, kostenintensive Behandlungen wie Dialyse, Psychotherapie und bei HIV. Auch aufgrund der im europäischen Vergleich niedrigen, jedoch lokal üblichen Honorarvereinbarungen mit privaten Ärzten und Kliniken sind die Krankenversicherungen spanischer Anbieter sehr preisgünstig.

Viele hier niedergelassene ausländische Ärzte und Einrichtungen sind jedoch nicht bereit, die niedrigen Honorarvereinbarungen und auch den damit verbundenen Verwaltungsaufwand zu akzeptieren und arbeiten lieber ohne Anbindung an eine Versicherungsgesellschaft. Sie vereinbaren ihr Honorar dann direkt mit dem Patienten.

Um dem Kunden dennoch die Möglichkeit einzuräumen, einen Arzt seiner Wahl aufsuchen zu können, bieten die Gesellschaften Verträge mit freier Arztwahl an. Der Versicherer erstattet dann einen Kostenanteil von in der Regel 80 Prozent. Die Prämien sind zwar wesentlich höher, aber gerechtfertigt, wenn man berücksichtigt, dass die freie Wahl meist sogar weltweit gewährt wird.

Wer sich für eine spanische Krankenversicherung ohne freie Arztwahl entscheidet, sollte wissen, dass Ärzte und Einrichtungen, die Deutsch sprechen, hier eher im Ausnahmefall zu finden sein werden oder dass es passieren kann, dass der Arzt des Vertrauens das Vertragsverhältnis mit der Versicherung beendet. Der Kunde kann dann seinen Arzt nicht mehr gegen Vorlage der Karte aufsuchen, sondern muss die Behandlungskosten in bar begleichen. Eine Erstattung erhält er nur dann, wenn er einen Vertrag mit freier Arztwahl abschließt. Das kann jedoch schwierig werden, wenn zum Beispiel bereits Erkrankungen vorliegen.

Ausländische Versicherungsgesellschaften

Alternativen bieten irische, englische, luxemburgische oder andere Gesellschaften außerhalb Spaniens für Ausländer in Spanien an. Die freie Arztwahl liegt prinzipiell zugrunde. Es gibt keine angebundenen Netze von Ärzten und Kliniken, die zugrunde liegenden Honorarvereinbarungen orientieren sich an den landesüblichen Abrechnungssätzen. Direktabrechnung ist nicht vorgesehen, findet jedoch bei stationären Aufenthalten, wo es möglich ist, statt. Der Versicherer erstattet die Kosten der Behandlung zu meist 100 Prozent an seinen Kunden.

Anders als die spanischen Versicherer kommen Leistungen für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Zahnbehandlung und Zahnersatz meist mit Oberlimits, sowie je nach Versicherer auch HIV-Behandlung, Psychotherapie, diverse Naturheilverfahren und Akupunktur hinzu. Weitere Unterschiede betreffen den Geltungsbereich der Verträge. Es gibt Versicherungen, die weltweit die private Behandlung absichern, andere bieten diese nur in Spanien oder Europa.

Wichtig ist für viele Residenten auch die geplante Behandlung im Heimatland. Wer sich im Krankheitsfall aussuchen möchte, ob er lieber in Spanien, Deutschland, der Schweiz oder Österreich den Arzt oder die Klinik seines Vertrauens aufsucht, auch der findet dafür den passenden Anbieter. Selbst dann, wenn es das Einbettzimmer und der Chefarzt sein soll.

Die Autoren dieses Beitrags sind Andrea Zerbst, Sassan Mikhtchi, Denise Latocha von Iberia Versicherungen.
www.iberiaversicherungen.com