Sepa ist das Kürzel für den einheitlichen europäischen Zahlungsraum, Single European Payments Area, den die EU anstrebt. Foto: Andrea Warnecke

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Einer der Bereiche, in denen sich die Europa-Politiker in Brüssel um eine Vereinheitlichung der bislang von Staat zu Staat variierenden Vorgehensweisen und Vorschriften bemühen, ist der bargeldlose Zahlungsverkehr. Ziel ist die Schaffung eines einheitlichen europäischen Zahlungsraumes, einer "Single European Payments Area" (Sepa). Am 1. Februar tritt nun die nächste Reformstufe in Kraft. MM beantwortet die wichtigsten Fragen.

Was genau steckt hinter den Abkürzungen Sepa, Bic und Iban?

Sepa ist ein einheitlicher Zahlungsraum von 33 Ländern für Banktransaktionen in Euro. Bic steht für "Bank Identifier Code" und ist der international gültige Bankcode, der ab 1. Februar 2014 bei länderübergreifenden Zahlungen angegeben werden muss. Anders die Iban, die "International Bank Account Number", die nun permanent zum Einsatz kommt.

Wofür ist die Iban gut?

Diese Zahlen- und Buchstaben-Kolonne ersetzt in Zukunft Kontonummer und Bankleitzahl. Sie beginnt mit einem einheitlichen Ländercode (DE steht für Deutschland, ES für Spanien) und einer zweistelligen Prüfzahl. Während Privatkunden in Deutschland neben der Iban noch bis 2016 weiter ihre bisherige Kontonummer und die Bankleitzahl nutzen können, löst in Spanien die Iban am 1. Februar den bisherigen Código Cuenta Cliente (CCC) ab, der dann nicht mehr genutzt werden kann.

Wo erfahren Verbraucher die Bic und Iban für ihr Konto?

Die Nummern stehen seit 2003 auf Kontoauszügen und sind auch auf den Kontoseiten im Online-Banking angegeben. Die spanische Informationsseite zur Sepa-Einführung (www.sepaesp.es) bietet einen Iban-Rechner an.

Was ändert sich für die Verbraucher auf Mallorca?

Die Hauptneuerung für Inhaber eines Kontos bei einer spanischen Bank zum 1. Februar ist die Umstellung von bisheriger Kontonummer CCC auf Iban. Die Sepa-Verordnung besagt zudem, dass ein Zahlungsempfänger nicht mehr bestimmen darf, von welchem Land innerhalb der Europäischen Union aus eine Zahlung getätigt werden muss. Verbraucher können damit Rechnungen und sogar Steuern und Abgaben über eine Kontoverbindung irgendwo in der EU zahlen. Bislang mussten viele Mallorca-Deutsche zwei Konten führen. Jetzt können auf der Insel anfallende Müllgebühren und Ähnliches auch von einem deutschen Konto abgebucht werden. Internationale Überweisungen innerhalb der EU dürfen nur so viel kosten wie nationale.

Ist mit einer fristgerechten Umsetzung der Neuregelung auf Mallorca zu rechnen?

Dafür scheint die Zeit knapp zu werden. Am häufigsten nachgefragt wurde in der Vergangenheit die Möglichkeit, auf Mallorca anfallende Stromrechnungen per Einzugsermächtigung von einem deutschen Konto aus zu bezahlen. Laut dem Versorgungsunternehmen Endesa ist dies bislang nicht möglich. Man sei aber um eine rasche Umsetzung bemüht. Dieselbe Auskunft gab es dort allerdings schon vor Monaten.

Müssen bereits eingerichtete Daueraufträge geändert werden?

Für bereits bestehende Aufträge übernimmt die Bank die Umstellung auf Iban. Bereits erteilte Einzugsermächtigungen werden ebenfalls ohne Zutun der Verbraucher angepasst.

Welche Risiken drohen Verbrauchern?

Technische Komplikationen könnten laut Frank-Christian Pauli vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) dazu führen, dass Verbraucher Rechnungen bekommen, obwohl sie eine Einzugsermächtigung erteilt haben. Es sei auch vorstellbar, dass aufgrund der automatischen Umwandlung der Kontodaten Fehler auftreten könnten und über ein falsches Konto abgebucht werde.

"Das sind alles Theorien", sagt Pauli. Was tatsächlich passiert oder eben nicht passiert, könne man erst in den Tagen und Wochen nach dem 1. Februar sehen. Sicher ist jedoch bereits jetzt, dass Kriminelle das Thema Sepa ausnutzen.

"Es gibt derzeit ein gewissen Betrugsrisiko", sagt Pauli. Betrüger fordern Verbraucher per Mail auf, ihre Kontodaten preiszugeben - angeblich, um sie für die Sepa-Umstellung abzugleichen. Ein Link leitet auf gefälschte Online-Banking-Seiten, auf denen Pin und Tans eingetragen werden sollen. Auch Viren und Trojaner werden so unbemerkt übertragen.

(aus MM 2/2014)