Die Erklärung zum Modelo 720 wird am Computer ausgefüllt und digital beim Finanzamt eingereicht. | Patrick Czelinski

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Brüssel schreitet gegen das umstrittene Modelo 720 ein. Die Europäische Kommission hat vergangene Woche Spanien aufgefordert, die Regelungen zur Offenlegung des Auslandsvermögens anzupassen. Zwei Monate hat das Land nun Zeit, eine modifizierte Lösung zu präsentieren. Ansonsten droht Spanien ein Prozess vor dem Europäischen Gerichtshof.

Zufrieden mit dieser ersten Entscheidung der EU-Kommission zeigte sich Anwalt Alejandro del Campo. Der Jurist aus Palma hatte 2013 Klage gegen das Modelo 720 eingereicht: "Nach vier Jahren ist nun etwas geschehen", sagt er. Als problematisch sehen del Campo und auch die EU-Kommission allerdings nicht die Verpflichtung allgemein an, als Resident Auslandsvermögen in Spanien angeben zu müssen, sondern die massiven Strafen, die bei Verstößen anfallen können.

"Die Strafen sind brutal", sagt der Anwalt. Wer die Meldefrist nicht einhält, muss mit einer Zahlung von mindestens 1500 Euro rechnen. Wer das Vermögen verschweigt oder falsche Angaben macht, kann mit eine Buße belangt werden, die 150 Prozent des Besitzes entspricht. "Das treibt Menschen in den Ruin." Hinzu kommt, dass es keine Nachmeldefrist gibt und der Verstoß auch nicht verjährt.

Übersteigt das Vermögen im Ausland 50.000 Euro – egal ob in Aktien, Immobilien oder Geldanlagen – muss es dem spanischen Fiskus via Modelo 720 gemeldet werden. Vermögen aus dem Vorjahr oder Veränderung müssen bis zum 31. März des Folgejahres gemeldet werden. "Diese Frist steht nach wie vor", betont del Campo, solange die spanische Regierung ihre Vorgaben nicht nachbessert. Das Modelo 720 kam 2012 fast zeitgleich mit dem Ende der Steueramnestie. Spanier und im Land lebende Ausländer müssen ihr Vermögen offenlegen.

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Del Campo rät Residenten, die ihr Auslandsvermögen bisher nicht offengelegt haben, jetzt zu handeln und reinen Tisch zu machen: "Es ist nicht zu erwarten, dass das Finanzamt jetzt drakonische Strafen verhängt." Auch seien die Finanzämter auf Mallorca und den Balearen recht kulant bei den Strafzahlungen gewesen und hätten oftmals den Minimalsatz gefordert. "In Katalonien und Andalusien wurde richtig hart durchgegriffen", weiß der Anwalt.

Doch die Offenlegungspflicht und ihre Strafen hätte viele ausländische Residenten abgeschreckt. 2013 meldeten sich 10.000 Europäer – darunter vor allem Deutsche und Briten – offiziell von den Balearen ab und verlegten ihren Hauptwohn- und somit Steuersitz zumindest auf dem Papier zurück in die Heimatländer. Spanien sei mit dem Modelo 720 als Arbeits- und Wohnsitz unattraktiver geworden.

"Allerdings werden die Strafen sicherlich nur für Vermögen innerhalb der EU gelockert werden", mutmaßt der Jurist aus Palma. Der Anwalt ist guter Hoffnung, dass sich die spanische Regierung zu einer Änderung der Regelung entschließt, um keinen Prozess vor dem EU-Gericht zu riskieren. Nicht so wie damals beim Thema Erbschaftssteuer: 2013 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass Spanien mit seinen damaligen Regelungen gegen geltendes Recht verstieß. Wer als Resident erbte, zahlte weit weniger Steuern als ein Nicht-Resident. Spanien hatte dazu lange Jahre auf Durchzug gestellt und nur unter Zwang die Regelungen angepasst.

(aus MM 08/2017)