Ist immer noch möglich: Wer keine Benachrichtigung hat, schaut auf den Steuer-Kalender und geht dann zum entsprechenden Zeitpunkt zur Steuerbehörde. | Miquel A. Cañellas

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Steuern zahlt man auf Mallorca an zwei Behörden: Gemeindesteuern und Abgaben (Grundsteuer, Kfz-Steuer, Gewerbesteuer) zieht die regionale Agència Tributària de les Illes Balears (ATIB) ein, staatliche Steuern wie etwa die Einkommensteuer (IRPF beziehungsweise Renta) die Agencia Estatal de la Administración Tributaria (AEAT). Beide haben unterschiedliche Webseiten und Vorgehensweisen.

Die Einkommensteuererklärung kann ab dem 4. April eingereicht werden. Neu ist 2018, dass man das auch telefonisch erledigen kann unter der Nummer 901-200345 oder 915-356813.

Bei der ATIB gibt es noch eine größere Neuerung. Bekam man bislang per Post eine Aufforderung zur "freiwilligen Zahlung", fällt das ab 2018 weg. Freuen sollte man sich nicht, denn die Steuer wird trotzdem erhoben. Stattdessen hat die ATIB den "virtuellen Briefkasten" eingeführt und dafür im abgelaufenen Jahr noch per Post den Zugangscode verschickt. Auf ihrer Website begründet die ATIB den Schritt damit, dass viele Postsendungen nicht ankamen, verloren gingen oder ignoriert wurden. Man ist daher auf die elektronische Variante umgestiegen.

Der "Cartero Vitual de avisos de pago de recibos" kann im Internet direkt auf der Startseite der balearischen Steuerbehörde www.atib.es angeklickt werden. Er gilt für alle Gemeindesteuern wie die Grundsteuer (impuesto sobre bienes inmuebles, IBI), Kfz-Steuer (impuesto sobre vehículos de tracción mecánica), die Gewerbesteuer (impuesto sobre actividades económicas) und andere Gemeindeabgaben wie zum Beispiel die Müllgebühren (tasas por los servicios relativos al tratamiento de residiuos sólidos urbanos).

Mit der spanischen Pass- oder NIE-Nummer sowie dem zuvor zugesandten Code kann man seine Zahlungsaufforderungen einsehen.

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Ist der Brief mit dem Code verloren gegangen oder hat den Steuerpflichtigen aus anderen Gründen nicht erreicht, kann man ihn unter dem Punkt "Solicitud telemática de código de contribuyente para acceder a los avisos de pago de tributos locales periódicos (recibos) cuya recaudación corresponde a la ATIB" elektronisch beantragen - oder einfach persönlich beim zuständigen Büro der Steuerbehörde.

Alternativ kann man die Zahlungsaufforderungen nach wie vor innerhalb der Fristen persönlich in der zuständigen Steuerbehörde abholen (am besten mit dem Steuerbescheid des Vorjahres), oder sich die Daten per SMS oder E-Mail zuschicken lassen. Auch das ist auf der Website www.atib.es erklärt unter "Asistencia al Contribuyente" der Punkt "Servicio de mensajes (sms y/o mail)".

Eine Jahresübersicht über die anfallenden Steuern und Abgaben bietet der "Calendario fiscal" Der ist derzeit aber noch nicht für 2018 aktualisiert, wird sich in aller Regel maximal aber nur um einzelne Tage im Vergleich zum Vorjahr verschieben. Die Eckdaten geben immer an, in welchem Zeitraum die Zahlung "freiwillig" ist, also ohne Mahngebühren anfällt. Sie können auf der Seite der balearischen Steuerbehörde ATIB abgerufen werden: www.atib.es, dann in der Menüleiste "Tributos locales" anklicken, dann in der linken Spalte unter "Información tributaria local" auf den "Calendario fiscal local" gehen.

Die einzelnen Gemeinden Mallorcas unterscheiden sich stark bei den Zahlungszeiträumen für bestimmte Steuern und Abgaben. Der Kalender wird automatisch angepasst, sobald man die Gemeinde über eine aufklappbares Menüfeld (seleccione municipio) anwählt.

(aus MM 52/2017)