Bis zum 1. Juli haben Steuerzahler Zeit, ihre Erklärung einzureichen. | Archiv

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Wer ist in Spanien steuerpflichtig?

Einkommensteuerpflichtig ist, wer sich mehr als 183 Tage pro Jahr im Land aufhält (Resident) oder den Mittelpunkt seiner wirtschaftlichen Aktivitäten in Spanien hat.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Menschen, die 22.000 Euro im Jahr verdienen, müssen eine Erklärung einreichen. Ausnahme: Wer seinen Lebensunterhalt aus mehreren Quellen bestreitet, beispielsweise zwei Jobs hat oder Mieteinnahmen, ist für das Steuerjahr 2018 bereits ab 12.643 Euro meldepflichtig. Ab dem Steuerjahr 2019 gilt die Grenze von 14.000 Euro.

Auch Rentner (Ausnahme: pensionierte Beamte) müssen eine Steuererklärung abgeben. Wichtig zu beachten ist, wer mit Rückzahlungen rechnet, muss auf jeden Fall die Steuer machen, sonst gibt es kein Geld.

Wie funktioniert die Steuererklärung?

Ähnlich wie in Deutschland auch, kann man sich selbst um die Steuererklärung kümmern oder einen Steuerberater beziehungsweise eine Gestoría beauftragen. Wer sich selbst an der Steuer versucht, lädt auf der Webseite des spanischen Finanzamtes, Agencia Tributaria, seinen „Borrador“ herunter. Das ist eine Art Dokumentenvorlage für die Steuererklärung.

Der Borrador wird ausgefüllt und eingereicht. Ehepaare können eine gemeinsame Steuererklärung einreichen. Es ist nun nicht mehr möglich, eine „Vorerklärung“ auf Papier zu erhalten. Man kann den „Borrador“ allerdings am Rechner ausdrucken und überprüfen.

Wie wird die Steuererklärung abgegeben?

Wer den klassischen Weg bevorzugt, vereinbart einen Termin im nächstgelegenen Büro des Finanzamt. Ohne „Cita previa“ wird niemand vorgelassen. Per „Renta Web“ auf der Webseite der Agencia Tributaria kann die Erklärung auch online eingereicht werden. Wer möchte, kann die Steuererklärung auch über die App des Finanzamtes und telefonisch (auch mit Rückrufservice nach Terminabsprache unter Telefon 901-200345 und 915-356813) einreichen.

Welche Fristen gilt es zu beachten?

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Die Steuerdaten stehen seit dem 15. März zur Verfügung. Am 1. April begann die Terminvergabe für Steuerzahler. „Cita previa“ gibt es im Netz oder unter den Telefonnummern: 901-121224, 915-357326, 901-223344 sowie 915-530071 (montags bis freitags 9 bis 19 Uhr). Seit dem 2. April kann die Erklärung digital abgegeben werden.

Am 14. Mai beginnt die persönliche Abgabe in den Finanzämtern. Wer nachzahlen muss und wenn dies per Lastschriftverfahren geschehen soll, hat bis 26. Juni Zeit. Am 1. Juli endet auch für alle anderen die Frist zur Abgabe der Steuerklärung.

Welche Einnahmen und Vermögen müssen angegeben werden?

Alle. Neben dem Lohn also auch Zinseinnahmen, Aktiengeschäfte, Mieteinnahmen, Sparbücher und Lebensversicherungen. Wer Einkünfte in mehreren Ländern erzielt, für den greift das Doppelbesteuerungabkommen. Sie werden beispielsweise in Deutschland und Spanien erfasst, aber nur in einem Land besteuert.

Was kann von der Steuer abgesetzt werden?

Fast gar nichts. Werbungs- und Umzugskosten wie in Deutschland können nicht abgesetzt werden. Möglich ist es unter bestimmten Voraussetzungen, einen Teil der Kosten für Hypothek, Miete, Schulbücher, Sprachkurse für Kinder und private Krankenversicherungen anrechnen zu lassen.

Erhalten Familien Erleichterungen?

Steuerklassen wie in Deutschland gibt es in Spanien nicht, doch je nach Familienstand variieren die Steuersätze zwischen 24 und 46 Prozent. Arbeitende Mütter von Kindern bis zu drei Jahren können wie gehabt beim Finanzamt eine Steuervorauszahlung von 100 Euro monatlich beantragen. Neu ist, dass es zudem noch 1000 Euro jährlich Abzug von der Steuerlast für die Betreuung in Kinderkrippen und -gärten gibt.

Ein Gericht in Madrid hat im Herbst entschieden, dass Lohnfortzahlungen im Mutterschutz beziehungsweise dem Vaterschaftsurlaub von der Einkommensteuer IRPF (Impuesto sobre la Renta de Personas Físicas) befreit sind. Wer vor dem Urteil die Zahlungen beantragt hatte und diese noch versteuert wurden, bekommt das Geld mit der Lohnsteuererklärung zurück. Vermehrte Steuererleichterungen gibt es im Steuerjahr 2018 auch für Großfamilien, Ehepaare mit Partnern mit Behinderung sowie Kernfamilien, von denen ein Teil im europäischen Ausland lebt.

Welche Neuerung gibt es noch für die Steuererklärung 2018?

Außer den oben genannten kommen hinzu: Menschen in niedrigen Lohnklassen bis 16.825 Euro Verdienst im Jahr können sich über eine niedrigere Steuerlast freuen. Auch wer in neugegründete Unternehmen investiert, kann mit mehr Nachlässen rechnen.

(aus MM 13/2019)