Willi Plattes von European Accounting (r.) mit Steuerberater Christian Kahlenberg. | European Accounting

TW
6

Ab wann ist man auf Mallorca steuerpflichtig? Eine Frage, die während des Alarmzustandes in direktem Zusammenhang stand mit der Diskussion über Ansässigkeit auf der Insel. Dass die Ansässigkeit manchmal unbemerkt wechselt, ist vielen nicht bewusst, die ihr Leben zwischen Deutschland und Spanien „aufteilen“. Nicht selten werden der Zweitwohnsitz oder die Schulpflicht der Kinder dann zur Steuerfalle. Das deutsche Steuerbüro European Accounting in Palma nahm sich des Themas in einem Webinar an und erklärte, was zu beachten ist.

Der teilnehmende Experte Christian Kahlenberg von der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg wies darauf hin, dass ein Ansässigkeitswechsel steuerlich fast genauso zu behandeln sei wie ein Wegzug aus Deutschland. „Wenn der deutsche Wohnsitz aufgegeben wird, veranlasst das die meisten Leute, den Vorgang beim Finanzamt anzuzeigen“, so Kahlenberg. „Wenn ich diesen aber behalte, wechsele ich mit meinen Tätigkeiten in Spanien auch die Ansässigkeit.“

Das betreffe Familien mit schulpflichtigen Kindern, Privatiers und geschäftsinteressierte Unternehmer gleichermaßen. Anhand dieser Beispiele erläuterte European-Accounting-Geschäftsführer Willi Plattes, der einst selbst nach und nach seinen Wohnsitz nach Mallorca verlegte, die Steuerpraxis.

Dazu sei es wichtig, die Gesetze beider Länder und das Doppelbesteuerungsabkommen zu kennen. Spanischen Steuerberatern sei laut Plattes die deutsche Praxis oft unbekannt.

Unbeschränkte Steuerpflicht herrscht laut natürlichem Recht, wenn man sich im Land mehr als 183 Tage pro Kalenderjahr aufhält. Das müsse laut Plattes teilweise wie in einer Art Fahrtenbuch nachgewiesen werden. Verfügt man nicht über eine ständige Wohnstätte in einem Land beziehungsweise kann nicht bestimmt werden, in welchem der beiden Länder der ständige Wohnsitz liegt, gilt man dort als ansässig, wo man seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Der liegt im Zweifelsfall dort, wo man seine Staatsangehörigkeit hat oder eben wo man wegen seiner Aktivitäten ei
nen Lebensmittelpunkt schafft.

Der spanische Gesetzgeber betrachtet den Lebensmittelpunkt etwa da, wo die Kinder zur Schule gehen. Dafür habe man auch eine Task Force, die überprüfe, ob die Eltern der Kinder Spanien als ihren Lebensmittelpunkt betrachten und damit steuerpflichtig werden.

Ähnliche Nachrichten

Privatiers oder Geschäftstätige müssten ebenfalls ganz korrekt betrachten, wann sie welche Tätigkeiten von welchem Land aus vornehmen. E-Mail-Korrespondenz von Spanien aus gelte bereits als geschäftliche Tätigkeit. Eine Lösung könne daher sein, einen Fremdgeschäftsführer für die eigene Firma in Deutschland zu bestellen. Oder eben alle Entscheidungen von Deutschland aus zu treffen. „Die Vermutung eines Finanzbeamten wird immer sein, dass der Lebensmittelpunkt sich verlagert hat, dann muss man Gegenbeweise erbringen“, sagt Christian Kahlenberg.

Weil der Wohnungsmarkt in Spanien attraktiv sei und höhere Renditen erziele als in Deutschland, würden viele Bundesbürger hier investieren und Bauprojekte betreuen. Diese verlangten aber oft auch physische Präsenz des Bauherren, was schnell einen Lebensmittelpunkt definieren kann, mahnt Christian Kahlenberg.

Plattes warnte im Allgemeinen davor, die Kontrollmechanismen des spanischen Staates zu unterschätzen: „Das Handy ist unsere elektronische Fußfessel. Datenschutzregeln in Spanien machen es dem Fiskus möglich, Bewegungsprofile zu erstellen, die belegen, wo wir uns wann aufgehalten haben.“

Zeige man den Ansässigkeitswechsel dem Finanzamt nicht an, hinterziehe man Steuern, erklärt Experte Christian Kahlenberg. Das könne man mit einer Verjährungsfrist von zehn Jahren nacherklären und damit eine strafbefreiende Selbstanzeige tätigen. Es könne aber auch sein, dass das Finanzamt die Tatsache zuvor aufdecke. Ab einem Verkehrswert von einer Million Euro würden die Strafen dafür dann auch nicht mehr nur zur Bewährung ausgesetzt, so Kahlenberg.

Ausblickend gibt Plattes zu bedenken, das aktuell laufende Steuerjahr zu nutzen, weil die Besteuerungspflicht im Einzelfall erst im Januar des kommenden Jahres beginne. Ab da soll auch eine wichtige Änderung in Kraft treten. Für alle Vorgänge ab 2021 soll in Deutschland ein einheitliches Ratenkonzept eingeführt werden. Steuerpflichtige haben dann die Möglichkeit, jährlich je ein Siebentel ihrer Steuerschulden zu begleichen.

Das Steuerexperten-Büro European Accounting bietet Unternehmern, die auf Mallorca aktiv werden wollen, eine neue digitale Plattform. Dazu gibt's am Dienstag, 23. Juni, um 11 um 11. Uhr wieder ein Webinar. Anmeldungen werden unter www.europeanaccounting.net angenommen.