Eine Verkehrskontrolle auf Mallorca. | Archiv

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In Deutschland sind immer noch Millionen Autofahrer mit einem Uralt-Führerschein unterwegs – im Volksmund liebevoll-spöttisch „Lappen” genannt. Die Vorgänger der 1999 eingeführten Fahrerlaubnis im Scheckkartenformat wurden zunächst aus grauem Papier hergestellt und ab 1986 durch rosafarbene Dokumente ersetzt, die erstmals europaweit gültig waren. In Deutschland sind beide „Pappen” weiterhin gültig; allerdings müssen sie bis spätestens 2033 gegen Plastikkärtchen in einheitlichem EU-Standard eingetauscht werden. Doch wie sieht es damit im Ausland aus? So manche Urlauber machen sich Sorgen, ob sie mit den alten Führerscheinen auch problemlos über Mallorca kurven dürfen. MM hat sich bei Guardia Civil, Autovermietungen und ADAC umgehört.

„Ich hatte bislang nur Kunden mit Führerschein im Scheckkartenformat”, berichtet Arabia Reyes, Service-Mitarbeiterin einer Sixt-Filiale in Palma. Anders sieht es bei Autovermieter Hertz aus. „Zu uns kommen immer noch ziemlich viele Urlauber mit den alten Führerscheinen”, berichtet Kundenbetreuerin Johanna von der Autovermietung Hertz am Flughafen von Palma. Ein Problem sei das aber nicht. Rein juristisch ist die Situation sowieso eindeutig: Die alten deutschen Fahrerlaubnisse sind in ganz Europa gültig, so steht es in der EU-Führerscheinrichtlinie (91/439/EWG).

„Alle in Deutschland ausgestellten und gültigen Führerscheine sind in Spanien gültig – unabhängig von ihrem Format”, bekräftigt auch die Verkehrsleitstelle der Guardia Civil in Palma, „die grauen oder rosafarbenen Dokumente sind auf den Balearen bekannt und werden von den Behörden akzeptiert”. Eine Garantie dafür, dass auch kleine lokale Autovermietungen oder wirklich jeder Verkehrspolizist mit den Details der Gesetzeslage vertraut ist, gibt es aber nicht. Denn immer wieder berichten Touristen von Problemen bei Verkehrskontrollen, weil ein Beamter das antik anmutende fremdsprachige Dokument nicht akzeptieren will und eine Geldbuße verhängt.

Für diesen Fall empfiehlt die Verbraucherschutzzentrale Baden-Württemberg, präventiv einen Auszug aus der Führerscheinrichtlinie (91/439/EWG) mit sich zu führen, der die europaweite Gültigkeit der alten Fahrerlaubnis schwarz auf weiß bestätigt. Wichtig sind die Abschnitte 1 und 2.

Zeigt sich der Kontrolleur dennoch uneinsichtig und verhängt ein Bußgeld, kommen Autofahrer um die Bezahlung erst einmal nicht herum, schreibt die Verbraucherzentrale auf ihrer Webseite. In diesem Fall sollten Betroffene darauf achten, dass auf dem Strafzettel neben dem bezahlten Betrag auch der Zahlungsgrund vermerkt wird. Ob es sich lohnt, den Bescheid anschließend mit anwaltlicher Hilfe anzufechten, hängt von der Höhe des Bußgeldes ab.

Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, kann seinen alten Führerschein vor dem Urlaub gleich gegen eine Plastikkarte umtauschen. Laut Beschluss des Bundesrats wird dies ab 2022 – gestaffelt nach Geburtsjahrgängen und Ausstellungsdatum – sowieso Pflicht. Für die Bearbeitung des Antrags müssen etwa 25 Euro Gebühren und je nach Wohnort bis zu mehrere Wochen Wartezeit eingerechnet werden.

Anders als Urlauber dürfen Residenten, das heißt Deutsche, die mehr als 185 Tage im Jahr in Spanien leben, ihre Heimat-Führerscheine nicht ohne Weiteres verwenden, heißt es beim ADAC. „EU-Bürger, die länger als zwei Jahre auf den Balearen leben, müssen die deutsche Fahrerlaubnis gegen eine spanische eintauschen”, erläutert die Verkehrsleitstelle der Guardia Civil. Dies gilt nicht nur für die alten „Lappen”, sondern für alle Führerscheine ohne Ablaufdatum, wie sie bis zum 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Wer seinen Führerschein danach gemacht hat, muss ihn erst nach Ablauf der deutschen Befristung von 15 Jahren in Spanien registrieren lassen. Wer gegen diese Regelungen verstößt, riskiert einen Strafzettel von immerhin 200 Euro.

(aus MM 22/2019)