Ein von der Zentralregierung geschaffener Index soll den autonomen Region Mietobergrenzen vorgeben. Bisher hält sichaber nur Katalonien an die Vorgabe. | Nekane Domblás

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„Gut erhaltene 90-Quadratmeter-Wohnung an Palmas Paseo de Mallorca mit Aufzug. Preis: zwischen 715 und 985 Euro.“ Wer Mallorcas Mietwohnungsmarkt kennt, ahnt natürlich sofort: Das kann eigentlich nur eine Fake-Anzeige sein. Tatsächlich handelt es sich bei dem aufgerufenen Preis um den aktuellen, vom spanischen Wohnungsministerium in Madrid festgelegten Referenzwert für die Mietobergrenze einer vergleichbaren Immobilie dieser Charakteristika.

In der Calle Aragon zum Beispiel dürfte eine ähnliche Immobilie zwischen 472 und 670 Euro pro Monat liegen. In Wirklichkeit kostet eine Mietwohnung dort dreimal so viel, wie der auf der Website des Ministeriums www.serpavi.mivau.gob.es empfohlene Referenzwert

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Die spanische Zentralregierung hat dort vor einigen Tagen ein Preisreferenz-System für Mietimmobilien veröffentlicht, das von den Gemeinden verwendet werden soll, um die Obergrenzen für den Mietpreis festzulegen, wenn es sich um einen Mieter handelt, der mehr als zehn Wohnungen besitzt. Andernfalls, wenn der Mieter eine Privatperson ist, sollen die autonomen Regionen den aktuellen Verbraucherpreisindex (VPI) als Obergrenze für den Anstieg der Mieten festlegen. Wenn ein Mieter beispielsweise 700 Euro im Monat zahlt, kann die Miete nicht bei einer Vertragsverlängerung um 200 oder 300 Euro angehoben werden, sondern nur den entsprechenden VPI.

Damit dies geschehen kann, müssen Orte, in denen die Mietpreise aufgrund der hohen Nachfrage besonders hoch liegen, als „belastet“ eingestuft werden. Aktuell ist Katalonien die einzige Region in Spanien, die dies bisher getan hat Die Landesregierung in Palma hat dagegen bereits bei zahlreichen Gelegenheiten wiederholt, dass es auf den Balearen keine solchen Einstufung geben wird und dass die Regierung auch nicht beabsichtigt, die Preise für Mieter zu deckeln.