Der Oberste Gerichtshof in Madrid. | R.L.

TW
0

Eine Deutsche bekommt vom spanischen Staat mehr als 37.000 Euro Erbschaftsteuer zurück, die sie für eine vererbte Mallorca-Finca ihres verstorbenen Mannes zuviel gezahlt hatte. Ihr Anwalt hatte vor dem Obersten Spanischen Gerichtshof damit argumentiert, dass sie als EU-Residentin diskriminiert worden sei.

Hintergrund des Falles ist ein Urteil des europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2014, demzufolge die spanische Regierung auch auf EU-Ausländer die Erbschaftsteuer der jeweiligen autonomen Region anwenden musste, nicht den in der Regel höheren Satz der zentralen spanischen Steuerbehörde. Das war bis dato gängige Praxis für Nicht-Residenten, die Besitz in Spanien vererbt haben. In Regionen wie Madrid oder auch auf den Balearen lag die Erbschaftsteuer bei um die ein Prozent, der staatliche Satz für Nicht-Residenten hingegen bei bis zu 34 Prozent.

Der spanische Staat lenkte daraufhin ein und zahlte die zu viel erhobene Steuern zurück, allerdings nur rückwirkend bis 2010. Im Falle der Deutschen war der Erbfall aber im Jahr 2009 eingetreten, sie hatte somit keinen Anspruch mehr auf eine reguläre Rückzahlung. Ihr Anwalt Alejandro del Campo argumentierte jedoch, dass sie als EU-Ausländerin diskriminiert worden sei und forderte eine Entschädigung. Dieser Argumentation ist der Oberste spanische Gerichtshof nun gefolgt und hat den spanischen Staat zu einer Rückzahlung in Höhe der Differenz beider Steuersätze verurteilt. Das entspricht einer Summe von 38.031 Euro.

Wer sich nun Hoffnungen macht, auf ähnlichem Wege an seine zu viel gezahlten Erbschaftsteuer zu kommen, wird enttäuscht. Gegenüber MM hat Anwalt del Campo erklärt, dass es auch für den Rechtsweg einer Entschädigungszahlung eine Frist gab und die sei am 23. November 2015 abgelaufen. Dass der Fall seiner deutschen Mandantin erst jetzt entschieden wurde, ist der langen Bearbeitungszeit geschuldet.

Für del Campo geht es aber noch weiter. Er will nun auch erreichen, dass Bewohner von Nicht-EU-Ländern wie die Schweiz oder die USA, die Eigentum in Spanien vererben, ebenfalls wie spanische Staatsbürger behandelt werden. "Ich bin sicher, dass ich gewinnen werde", sagt er gegenüber MM.