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Das hatte sich Bartolomé Cursach anders vorgestellt: Weihnachten wird Mallorcas Diskotheken-König dieses Jahr voraussichtlich im Gefängnis verbringen.

Mit 2:1 Stimmen lehnte das zuständige Gericht eine Aussetzung der seit März andauernden U-Haft gegen Kaution ab. Es sei nicht von der Hand zu weisen, dass von rechtskräftig verurteilten Handlangern Cursachs Zeugen bedroht wurden, hieß es zur Begründung. Um weitere Manipulationen zu verhindern, müsse der Unternehmer im Gefängnis bleiben.

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Im Übrigen wurde auch ein Befangenheitsantrag abgelehnt. Dass zwischen der Staatsanwaltschaft, dem Ermittlungsrichter und einer Zeugin offenbar Whatsapp-Nachrichten ausgetauscht wurden, sehen sie nicht als strafbar an. Der Vorwurf, auf diese Art falsche Aussagen und Beschuldigungen gegen Unbeteiligte bewirkt zu haben, wird zurückgewiesen.

Eine von Cursach und seinem Umfeld inszenierte öffentliche Kampagne scheint somit erst einmal zu verpuffen. Die Tatsache, dass Verteidiger Vicente Campaner zu einer Demonstration gegen die Richter aufgerufen hatte, wurde der Anwaltskammer zur Kenntnis gebracht – auch im Hinblick auf mögliche berufsrechtliche Konsequenzen. (mic)