Der Begriff "Malle" beschäftigt nun die Richter. | J. Fernández Ortega

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Droht bei der Verwendung des Begriffs "Malle" bald Ärger? Darüber verhandelt seit Freitag das Düsseldorfer Landgericht. Ein Musikproduzent aus Hilden hatte sich beim Europäischen Markenamt in Alicante die umgangssprachliche Bezeichnung für die Insel bereits vor 18 Jahren schützen lassen und zahlreiche einstweilige Verfügungen gegen die Verwender des Begriffs erwirkt.

Davon berichteten schon im September der Berliner Rechtsanwalt Michael Plüschke und der Reiseblog-Betreiber Holger Seyfried. Anwalt Plüschke kritisiert dies: „Ortsbezeichnungen sind nicht schutzfähig, die Marke hätte nie eingetragen werden dürfen." Entsprechend liege in Alicante auch bereits ein Antrag vor, die Marke zu löschen. Wann das Europäische Markenamt darüber entscheidet, ist unklar. Unter dem Begriff „Malle" werden vor allem Musik, Partys und Reisen auf die Insel beworben.

Ein angemahnter Gastronom aus Aschaffenburg erklärte im Vorfeld der Gerichtsverhandlung, "Malle" sei ein ein geografischer Begriff, der nicht als Marke geschützt werden könne, und weigerte sich zu zahlen. Er hatte Partys unter dem Motto "Malle für alle" veranstaltet.

Nach Angaben des Richter muss das Gericht über den Markenschutz aber nicht entscheiden. Mit einer Entscheidung ist am 13. Dezember zu rechnen.

(Az.: 38 O 141/19).