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Die Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Schutz wird Mallorca und ganz Spanien vermutlich noch lange erhalten bleiben. Das geht aus einem ersten Entwurf der spanischen Zentralregierung in Madrid zur Regelung des öffentlichen Lebens nach Beendigung des Alarmzustandes am 21. Juni hervor.

In dem Dokument, in dem die Regelungen für die "Neue Normalität", also die Zeit zwischen dem 21. Juni 2020 und dem Ende der Corona-Pandemie, beispielsweise aufgrund der Möglichkeit von Massenimpfungen oder eines Verschwindens des Erregers, will das Kabinett von Ministerpräsident Pedro Sánchez (PSOE) einen rechtlichen Rahmen schaffen, der zwar zu einer gewissen Normalität führen soll, die Bevölkerung aber durch entsprechende Maßnahmen vor einem Wiederaufflammen der Pandemie schützt. Es soll am Dienstag, 9. Juni, in der spanischen Hauptstadt beschlossen werden und sieht unter anderem folgende Regeln vor:

Maskenpflicht: Das tragen eines Mund-Nase-Schutzes bleibt immer dann Pflicht, wenn in öffentlichen Räumen (zum Beispiel Supermarkt, Amt, Gesundheitszentrum) der Mindestabstand von zwei Metern zu anderen Personen nicht mit absoluter Sicherheit garantiert werden kann. Dasselbe gilt auch für den Aufenthalt im Freien, wenngleich hier die Auslegung schwieriger, die Handhabung deshalb etwas laxer ausfallen dürfte. Die Pflicht gilt nicht für Aktivitäten in Privaträumen oder beim Besuch von Gastronomie-Betrieben. Sie gilt ferner in sämtlichen Öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Bahn, Taxi, Flugzeug, Schiff). Ausnahmeregelungen soll es für Menschen mit Atemwegsproblemen geben und Personen, die sich Masken nicht aus eigener Kraft an- beziehungsweise ausziehen können.

Arbeitsplatz: Unternehmen müssen ihren Mitarbeitern die Möglichkeit zum Händewaschen geben sowie vom Gesundheitsministerium zertifizierte Alkoholgels mit viruzider Wirkung zur Verfügung stellen. Der Abstand von 1,5 bis 2 Metern zwischen den einzelnen Mitarbeitern muss dauerhaft sichergestellt werden. Andernfalls müssen entsprechende Sicherheitsmaßnahmen, beispielsweise das Aufstellen von Plexiglas-Trennwänden, vorgenommen werden. Angestellten mit Erkältungssymptomen ist es verboten, den Arbeitsplatz aufzusuchen. Stattdessen sollen sie sich telefonisch mit ihrem Gesundheitszentrum in Verbindung setzten, um das weitere Vorgehen abzusprechen.

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Krankenhäuser: Es muss sichergestellt sein, das sämtliche Kliniken über ausreichend Schutzmaterial für die Mitarbeiter verfügen. Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sollen intensiviert werden.

Schulen: Auch in Schulen werden Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen intensiviert. Es muss ferner sichergestellt werden, dass zwischen den Schülern ein Mindestabstand herrscht.

Freizeit: Egal ob in Einkaufszentren, Restaurants, Bars, Cafés, Hotels oder Kultureinrichtungen muss weiterhin auf einen Mindestabstand geachtet werden, insbesondere dann, wenn viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen. Auch hier wird es Kontrollen in Bezug auf die Reinigungs- und Hygienemaßnahmen geben.

Im Flieger und im Zug: Die Betreiber von Verkehrsmitteln mit zugewiesenen Sitzplätzen (Flugzeug, Schnellzug) müssen in Zukunft Namenslisten führen, in die sich die Reisenden eintragen müssen. Auf diese Weise sollen Kontaktpersonen möglicher Corona-Infizierter schneller gefunden werden. Diese Listen müssen Airlines oder Eisenbahnunternehmen mindestens vier Wochen aufheben.

Der Alarmzustand in ganz Spanien endet vermutlich am 21. Juni. Ein erneute Verlängerung strebt die rot-rote Zentralregierung nicht an. Es sind allerdings die einzelnen Regionen selbst, die diesen Alarmzustand früher beenden können, zumindest dann, wenn sie sich in Phase 3 des spanischen Corona-Exitplans befinden. Mallorca wechselt am kommenden Montag in diese dritte und letzte Phase.