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Der spanische Ministerrat hat am Mittwoch (6.4.) angekündigt, die generelle Pflicht zum Tragen von Corona-Atemschutzmasken ab dem 19. April auch in Innenräumen aufzuheben. Ausgenommen von der Lockerung sind sanitäre Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäuser, Ärztezentren und Seniorenheime aber auch Bahnhöfe, Flughäfen und öffentliche Verkehrsmittel.

In Restaurants, Bars Supermärkten, Schulen, Universitäten oder Freizeiteinrichtigungen wie Sporthallen, Kinos, Theater oder Museen soll es eine Maskenpflicht nach Medienberichten vom Mittwoch nicht mehr geben. Die Zentralregieurng in Madrid kündigte an, am Donnerstag die genauen Vorgaben zur Beendigung der Maskenpflicht in Innenräumen bekannt zu geben.

Verschiedene autonome Regionen in Spanien hatten die Zentralregierung bereits seit Wochen um eine Aufhebung gebeten. Auf den Balearen hatte sich die Landesregierung gegen die Aufhebung vor Ostern ausgesprochen, um die mögliche Gefahr eines erneuten Ausbruchs zum touristischen Saisonauftakt zu verhindern.
Unklar ist noch, inwieweit die einzelnen Regionen in Spanien entscheiden können, in welchen öffentlichen Innenbereichen weiterhin eine Maskenpflicht aus Vorsichtsmassnahme aufrecht erhalten bleiben darf.