In Palmas Colliseum fanden in diesem Jahr trotz Protesten von Tierschützern und Parteien wiederholt Stierkämpfe statt. | Archiv

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Der Oberste Gerichtshof der Balearen (TSJB) hat am Montag ein bereits vor Jahren gefälltes Urteil bekräftigt, nach dem Mallorcas Kommunalverwaltungen keinerlei juristische Kompetenzen besitzen, um die Veranstaltung von Stierkämpfen grundsätzlich zu verbieten.

Zu dem jetzt vom TSJB bestätigten Urteilsspruch kam es Ende 2015, nachdem die links-nationalistische Minderheitspartei Esquerra Oberta im Gemeinderat von Calvià einen Antrag gestellt hatte, um ein balearenweit geltendes Stierkampfverbot beim Inselrat von Mallorca durchzusetzen. Die Mehrheit im Gemeinderat hatte sich damals jedoch gegen einen solchen Antrag gestellt, und Esquerra Oberta war vor den Kadi gezogen, um das Stierkampfverbot gerichtlich durchzuboxen. Ohne Erfolg!

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Und zur Freude der Stierkampffreunde auf den Balearen. Deren Interessenverband wies nach der Urteilsbekräftigung am Montag in einer Pressemitteilung darauf hin, dass "keine Stadt oder Gemeinde das Recht hat, sich gegen den Stierkampf auszusprechen, denn das wäre illegal".

Und weiter hieß es: "Nach aktueller Rechtsprechung darf keine kommunale oder selbst autonome Autorität, eine kulturelle Veranstaltung verbieten, wie es ein Stierkampf ja ist. Genauso wenig kann sie eine Kino- oder Theateraufführung nicht verbieten", so die Sprecherin der Stierkampf-Befürworter.