Palmas neuem Bürgermeister Jaime Martínez sind Schmierereien dieser Art ein Dorn im Auge. | R. L.

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Nach dem Sommer will Palmas Stadtverwaltung zur Tat schreiten und mit gezielten Maßnahmen Schmierereien an Hausfassaden zu Leibe rücken. In einem ersten Schritt habe die neue kommunale Regierung in den vergangenen Tagen ein interdisziplinäres Team zusammengestellt, das eine konkrete Vorgehensweise zu Papier bringen soll, so MM-Schwesterzeitung "Ultima Hora" am Freitag. Bereits im zurückliegenden Wahlkampf hatte der damalige Spitzenkandidat der Volkspartei PP und jetzige Bürgermeister Jaime Martínez den Kampf gegen diese Art von Vandalismus zur Chefsache erklärt.

In dem interdisziplinären Team, so die Zeitung, würden sich Vertreter der Stadtwerke Emaya, der Dezernate für Infrastruktur, Bürgerbeteiligung und Mobilität sowie der Ortspolizei des Themas annehmen. Im September soll in einem noch zu definierenden Bereich der Innenstadt ein Pilotprojekt starten. Zu einem späteren Zeitpunkt soll der Maßnahmenplan auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet werden. Mit dem Pilotprojekt sollen insbesondere Erfahrungen mit der Bürokratie gesammelt werden, denn das Entfernen der Schmierereien an denkmalgeschützter Bausubstanz bedarf des Einverständnisses der zuständigen Comisió del Centre Històric.

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Ferner will die Stadt nach eigenem Bekunden eine Bestandsaufnahme aller vandalistischer Akte vornehmen. Die derzeit verfügbare Liste sei bei Weitem nicht komplett, hieß es am Freitag seitens der Verwaltung. Im Kampf gegen die Schmierereien will die Stadt in Zukunft zudem vermehrt auf die Kooperation mit Nachbarschaftsverbänden setzen. In einer zweiten Phase ist geplant, mit gezielten Kampagnen ein Umdenken in der Bevölkerung zu erreichen. Bei den Bürgern soll nach Vorstellung der Stadt ein Bewusstsein für die Notwendigkeit eines "sauberen und gepflegten" Palmas entstehen.

Auch bei der Ahndung von Schmierereien will die Stadt künftig schwerere Geschütze auffahren. Vandalistische Graffiti sollen nach einer Änderung des Bußgeldkatalogs in die Kategorie "sehr schwere Vergehen" fallen und mit Strafen von bis zu 3.000 Euro geahndet werden. Sollte es sich um die Fassade eines denkmalgeschützten Gebäudes handeln, soll gar ein Strafverfahren eingeleitet werden.