Der Wartesaal des Hauptpostamtes von Palma. | Ultima Hora

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Als er bei der Post auf Mallorca ein Paket abholen wollte, da musste Jens Müller (Name von der Redaktion geändert) mit Verwunderung feststellen, dass man dort nicht bereit war, ihm dieses so mir nichts, dir nichts auszuhändigen. Knapp 30 Euro Zollgebühren wurden fällig. Die wollte der deutsche Inselresident denn auch bereitwillig zahlen.

„Da ich nur 15 Euro im Portemonnaie hatte, bat ich um Kartenzahlung”, so Müller, der stutzig wurde, als es dann jedoch hieß, das sei in diesem Fall nicht möglich. Ihm kam das alles spanisch vor, zumal ihm der Postmitarbeiter auf Nachfrage obendrein noch erklärte, man könne ihm auch keinen Zahlungsbeleg aushändigen. Dieser werde ihm später per E-Mail zugestellt.

Müller war sich sicher, dass man ihn betrügen wollte. Es könne schließlich nicht sein, dass ein Unternehmen wie die spanische Post sich so verhalte. Da stecke bestimmt jemand Geld in die eigene Tasche, so sein Verdacht. Dazu kam noch, dass er sich nicht erklären konnte, warum die Zustellung des Pakets nicht funktioniert haben sollte. „Ich wohne in einer Anlage, wo immer ein Pförtner sitzt”, sagt Müller. Bei Abwesenheit könne der Postbote Sendungen dort abgeben.

Also weigerte er sich, die ausstehende Summe zu begleichen, ließ das Paket zurück und machte sich auf den Weg zur Lokalpolizei. Dort angekommen, war man zu Müllers Verwunderung schon über den Fall unterrichtet. Der Polizeibeamte reagierte ziemlich unwirsch auf seine Einwände und legte ihm nahe, doch lieber erst einmal Spanisch zu lernen, bevor er jemanden des Betrugs bezichtige.

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„Dass ein Polizist so reagiert, habe ich auch noch nicht erlebt”, so Müller. Vollends überzeugt, dass es nicht mit rechten Dingen zuging, war er dann, als er beim Zoll in Palma nachgefragt und dort in Erfahrung gebracht hatte, dass man bei der Post zwar durchaus auf Barzahlung bestehen könne, in jedem Fall aber Anspruch auf einen Zahlungsbeleg habe.

Das bestätigt auch Alfonso Rodríguez von der Verbraucherschutzvereinigung Consubal. „Natürlich hat jeder Kunde das Recht, bei der Post einen Zahlungsbeleg zu bekommen”, sagt er. Immer wieder gebe es Klagen von Verbrauchern gegen das öffentliche Unternehmen, das sich durch einen „sehr speziellen” Umgang mit seinen Kunden auszeichne.

Bei der Post verweist man darauf, dass es sich bei dem fraglichen Vorgehen um das übliche Prozedere handele. Aus technischen Gründen sei es nicht möglich, bei der Abholung von Sendungen mit Karte zu zahlen. Dass kein Beleg ausgedruckt werde, habe ebenfalls mit dem System zu tun, das dabei zum Einsatz komme. Es werde aber in jedem Fall ein solcher Beleg per E-Mail zugestellt.

So kam dann auch Jens Müller noch an sein Paket. Er zahlte die geforderte Summe in bar und tatsächlich schickte man ihm daraufhin einen Beleg zu. So ganz überzeugt ist er von dem Vorgehen der Post allerdings noch immer nicht. „Die Dinge laufen hier einfach anders”, so sein Resümee.