Die Küstenzone von Palmanova ist vom Inselrat als gesättigt eingestuft worden. | Sebastián Amengual

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(Die Meldung wurde aktualisiert: Hier finden Sie die neue Zusammenfassung.)

Der Inselrat von Mallorca hat einen ersten Entwurf für einen Zonenplan zur touristischen Ferienvermietung ausgearbeitet. Fest steht schon jetzt, dass weder in Gewerbegebieten noch auf geschütztem ländlichen Grund künftig private Ferienvermietung erlaubt sein wird. Genauere Details will die Behörde am Freitagmittag bekannt geben.

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Der Inselrat hat seit einem Jahr an dem Zonenplan gearbeitet, der festlegen wird, wo auf der Insel die touristische Ferienvermietung zugelassen wird und wo nicht. Ausgenommen von dem Regelwerk ist Palma. Hier ist es der Stadtrat, der eigene Zonenpläne auszuarbeiten hat. In Palma ist vor allem die Vermietungen von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern an Urlauber höchst umstritten. Nach dem Willen der Rathausmehrheit soll diese Art von Ferienvermietungen verboten bleiben.

Der Inselrat wird hingegen in bestimmten Kommunen die private Ferienvermietung zulassen. Es gibt Bürgermeister, die sich für diese Art der Beherbergung ausgesprochen hatten, weil die touristische Vermietung Nachfrage, Investitionen und Einnahmen in die Dörfer bringt.

Aus diesem Grund hat der Inselrat Zonen ausgearbeitet, die als touristisch gesättigt beziehungsweise als nicht-gesättigt eingestuft werden. Die Details müssen später noch im Plenum des Inselrates abgesegnet werden. Als gesättigte Zonen an der Küste gelten unter anderem Palmanova, Magaluf, Santa Ponça und S'Arenal im Bereich von Llucmajor.