Das Auswärtige Amt holte während der Corona-Pandemie viele Bundesbürger aus dem Ausland "nach Hause". Die Kosten der Rückholaktion sollen die Betroffenen mittragen. | P. Czelinski

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Reisende, die in der Corona-Krise vom Auswärtigen Amt nach Deutschland zurückgeholt wurden, sollen bald eine Rechnung erhalten. Die Betroffenen müssten sich laut Konsulargesetz an den Kosten beteiligen.

Das Auswärtige Amt verschickt Rechnungen für die Corona-Rückholaktionen. "Die Teilnehmer werden individuell über den jeweils zu tragenden Kostenanteil in den nächsten Tagen und Wochen informiert", hieß es am Samstag aus dem Auswärtigen Amt in Berlin. Zuvor hatte das ARD-Hauptstadtstudio über das Thema berichtet.

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Das Auswärtige Amt hatte am 17. März eine beispiellose Rückholaktion für die im Ausland wegen der Corona-Pandemie gestrandeten deutschen Touristen gestartet. In gut fünf Wochen wurden 240.000 Menschen nach Hause geflogen, 66.000 davon mit vom Auswärtigen Amt angemieteten Maschinen.

Die letzte davon brachte am 24. April 157 Deutsche vom südafrikanischen Kapstadt nach Deutschland zurück. Seitdem werden Einzelpersonen und kleinere Gruppen zurückgeholt.

Die Betroffenen sollen sich nach dem Konsulargesetz an den Kosten der Charterflüge beteiligen, wie das Auswärtige Amt erklärte. "Hierfür werden Pauschalen festgelegt, die sich nach der zurückgelegten Entfernung, vergleichbaren durchschnittlichen Ticketpreisen und den Kosten vergleichbarer Rückholaktionen von EU-Mitgliedsstaaten richten." (dpa; dk)