Der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof plädiert in einem Gutachten dafür, die kurzfristige Vorverlegung eines Flugs um mindestens zwei Stunden einer Annullierung gleichzusetzen. Dann würde auch bei einem früheren Abflug eine Entschädigungszahlung fällig. Ein Urteil des EuGH steht noch aus.
EU-weit Entschädigung wohl bald auch bei Flugvorverlegungen
Mehr Nachrichten
- Von diesem kleinen Flughafen in Deutschland kommen Sie endlich wieder nach Mallorca
- Das alles müssen Sie beim Kofferpacken vor der Reise nach Mallorca beachten
- TV-Tipp: So wurden die Robens' und andere Auswanderer auf Mallorca abgezockt
- Mallorca-Auswanderin Daniela Büchner bekommt eigene TV-Sendung
- "Wir wollen einfach nur nach Hause": Rentner sitzen 16 Stunden am Flughafen von Mallorca fest
Kein Kommentar
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich registrieren lassenund eingeloggt sein.
Noch kein Kommentar vorhanden.