Blick auf einen Ryanair-Flieger. | Mallorca Magazin

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Die auch nach Mallorca fliegende Fluggesellschaft Ryanair erkennt in einem aktuellen Gerichtsverfahren in mindestens fünf Fällen die Entschädigungsforderungen einzelner Passagiere an, die aufgrund von Streiks bei Ryanair nicht rechtzeitig an ihr Ziel gekommen sind. Darauf wies am Dienstag die Fluggast-Schutzvereinigung Skycop hin. Bislang hatte sich die Airline stets darauf berufen, dass Streiks laut der EU-Verordnung 261/2004 nicht von der Fluggesellschaft zu verantworten seien.

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„Wir freuen uns, dass Ryanair einsieht, dass Entschädigungsforderungen auch bei Verspätungen durch einen Streik ihre Berechtigung haben. Schließlich kommen Streiks nur selten komplett unvorhersehbar für ein Unternehmen. Wenn die Beschäftigten einer Airline ihr Streikrecht nutzen müssen, um gegen schlechte Arbeitsbedingungen zu protestieren und dies vorher ankündigen, sind der Streik und seine Folgen zwangsläufig von der Airline zu verantworten“, äußerte Lukas Raskiauskas, der Vorsitzende von Skycop.