Urlauber beim Einchecken am Flugahfen Son Sant Joan in Palma. | Foto: T. Ayuga

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Seit 1. September gelten neue Regeln beim Nachweis des Anspruchs auf den Residenten-Rabatt bei Inlandsreisen. Passagiere, die belegen wollen, dass sie ihren Wohnsitz auf Mallorca und damit ein Recht auf die 50-prozentige Ermäßigung haben, müssen am Airport oder Hafen eine Meldebescheinigung ihrer Gemeinde ("Certificado de empadronamiento") vorlegen.

Per Gesetz haben in Spanien Bewohner der Balearen, der Kanaren, sowie der Exklaven Ceuta und Melilla ein Recht auf einen Zuschuss zum Reisepreis, wenn sie innerhalb Spaniens reisen. So soll der Nachteil durch die ungünstige Lage ausgeglichen werden. Die Regelung gilt sowohl für Spanier und EU-Ausländer sowie für Bürger Norwegens, Liechtensteins, Islands und der Schweiz.

Der Residenten-Rabatt beträgt 50 Prozent des Basispreises. Spaniens Regierung geht davon aus, dass auch Reisende den Rabatt nutzen, die eigentlich keinen Anspruch haben. Deshalb nun die strengeren Vorschriften.

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Spanier mussten bei Reiseantritt bislang nur ihren Personalausweis ("DNI") vorlegen, Ausländer den Auszug aus dem Ausländerregister ("Certificado de registro de extranjeros", "grüner Zettel"). Die nun fällige Meldebescheinigung gibt es beim jeweiligen Rathaus (sechs Monate gültig). In Palma kostet sie 1,25 Euro. Viele Städte und Gemeinden bieten auch einen Online-Service an, damit sich die Reisenden die Bescheinigung einfach ausdrucken können. Dies funktioniert aber noch nicht uneingeschränkt.

Laut der Fluggesellschaft Air Berlin und der Fährgesellschaft Baleària muss der Residentenstatus in Zukunft bei Reiseantritt durch die Meldebescheinigung und ein Ausweisdokument nachgewiesen werden. Laut Verkehrsministerium muss weiterhin auch der Auszug aus dem Ausländerregister vorgelegt werden.

Längerfristig soll an Airports und Häfen der Datenabgleich per Computer möglich sein, damit sich Reisende den Papierkram sparen können.