Die Airlines erschweren den Reisenden die Durchsetzung ihrer Rechte. | Archiv

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Die Airlines sichern sich mehr und mehr gegen digitale Fluggastrecht-Portale ab. Denn diese Onlineportale setzen für ihre Kunden Entschädigungszahlungen gegenüber den Airlines durch. Davon sind auch Mallorca-Flüge betroffen. In mehreren Fällen haben die Handelsgerichte von Palma inzwischen die Klagen von Unternehmen abgewiesen, an welche die Passagiere ihr Klagerecht abtraten.

In den Gerichten mehren sich die Fälle von Reisenden, die Entschädigungszahlungen von Fluggesellschaften durchsetzen wollen. Immer mehr Passagiere greifen dafür auf Internetportale und Unternehmen zurück, die auf Verbraucherklagen spezialisiert sind. Der Kunde zahlt einen Teil der zu erwartenden Entschädigung an diese Firmen als Vergütung und überträgt zudem sein Anspruchs- und Klagerecht an das Unternehmen.

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Die Fluggesellschaften reagierten darauf mit der Aufnahme einer Klausel in die Beförderungsbedingungen, die eine Abtretung der Rechte der Passagiere verhindert, sondern dass die Kunden diese Ansprüche nur selbst durchsetzen können. Die Gerichte in Palma sehen diese Klausel als gültig an.

Wenn ein Flug kurzfristig annulliert wurde, stark verspätet war (mehr als drei Stunden) oder die Beförderung auf einem Flug, für den eine bestätigte Buchung vorlag, verweigert wurde, stehen dem Fluggast Rechte laut der EU-Verordnung 261/2004 zu. Diese ist am 17.02.2005 in Kraft getreten. Zuständig für die Gewährung Ihrer Rechte ist immer die jeweilige Fluggesellschaft.

Problematisch ist aber, dass die Airlines die Entschädigungszahlungen oft verzögern oder ganz verweigern beziehungsweise den Reklamationsprozess erschweren. Ansprechpartner in Deutschland kann in solchen Fällen die Schlichtungsstelle für öffentlichen Nahverkehr und auf Mallorca das Verbraucherschutzzentrum Consumo sein.