Hin und wieder haben Inhaber ausländischer Führerscheine Schwierigkeiten, wenn sie auf Mallorca in eine Polizeikontrolle geraten.

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Die Zeiten unbegrenzt gültiger Führerscheine gehen zu Ende. Vom 19. Januar an werden nun auch in Deutschland nur noch zeitlich befristete Führerscheine ausgestellt. Bereits existierende Führerscheine müssen bis zum Jahr 2033 umgetauscht werden. In Spanien ändert sich dagegen nichts.

Grundsätzlich sind Führerscheine aus EULändern in allen Gemeinschaftsstaaten gültig. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein altes Modell oder bereits einen EU-Führerschein im Bankkartenformat handelt.

Dennoch werden immer wieder Fälle bekannt, in denen die spanische Polizei bei Verkehrskontrollen auf Mallorca ausländische Führerscheine nicht akzeptieren wollte.

Bis vor einigen Jahren verpflichtete der spanische Staat auch EU-Ausländer dazu, ihre Führerscheine umzutauschen, wollten sie sich dauerhaft in Spanien niederlassen. Diese Regelung ist abgeschafft worden, weil sie gegen EU-Recht verstieß. Auch eine zwangsweise Registrierung erlaubt EU-Recht nicht.

Die grundsätzliche Gültigkeit von Führerscheinen aus EU-Staaten in Spanien gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Denn der spanische Staat hat das Recht, bestimmte nationale Regelungen auch auf Inhaber ausländischer Führerscheine anzuwenden, wenn diese sich dauerhaft in Spanien niederlassen wollen.

Zu diesen Regelungen gehört in erster Linie die zeitliche Begrenzung der Gültigkeit von Führerscheinen. In Spanien bekommt man seine Fahrerlaubnis bereits jetzt nicht auf Lebenszeit. Inhaber spanischer Führerscheine müssen sich in regelmäßigen Abständen einem Gesundheitstest unterziehen und so ihre Fahrlizenz erneuern.

Diese Regelung gilt auch für Inhaber ausländischer Führerscheine, die sich in Spanien niederlassen. Bis zu einem Alter von 65 Jahren ist der Check alle zehn Jahre nötig, danach alle fünf Jahre (bei Pkw- und Motorrad-Führerscheinen).

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Im kürzlich aktualisierten „Führerschein-Merkblatt“ des deutschen Konsulats in Palma heißt es: „Ab Niederlassung in Spanien ist auch eine deutsche Fahrerlaubnis befristet.“ Man solle seinen Führerschein bei der Verkehrsbehörde („Tráfico“) verlängern lassen. Dies muss innerhalb von zwei Jahren nach Niederlassung in Spanien geschehen. Andernfalls droht im Falle einer Verkehrskontrolle eine Geldstrafe.

Die Verlängerung des Führerscheins beinhaltet die Vorlage eines Ausweisdokumentes, des ausgefüllten Antragsformulars sowie des Belegs über den bestandenen Reaktions-, Seh- und Hörtest (dieser kostet rund 50 Euro). Zudem wird bei „Tráfico“ (Manuel Azaña 50 in Palma) eine Gebühr in Höhe von acht Euro fällig. Kontaktdaten einiger der für die Tests zuständigen Arztzentren gibt es im Internet: centros-psicotecnicos.es.

Wer seinen Führerschein freiwillig registrieren lassen oder gar in einen spanischen umtauschen möchte, kann dies ebenfalls bei der Verkehrsbehörde tun. Dies hat Vorteile, denn „Tráfico” verschickt an alle registrierten Autofahrer Benachrichtigungen, sobald der Gesundheitstest fällig wird.

Die spanische Verkehrsbehörde hat in bestimmten Fällen auch das Recht, ausländische Führerscheine zwangsweise zu registrieren. Hintergrund: In Spanien wurde vor einigen Jahren eine Punkteregelung bei Verkehrsvergehen eingeführt. Diese kann auf Inhaber ausländischer Führerscheine nur angewendet werden, wenn diese Fahrlizenzen registriert werden.

Die Polizei kann also im Falle eines Verstoßes gegen die Verkehrsregeln, der eine Punktestrafe nach sich zieht, die Daten des Fahrers ins spanische Register eintragen.

Eine freiwillige Registrierung ist noch aus einem anderen Grund zu erwägen: Die spanische Verkehrsbehörde kann im Falle eines Verlustes des Führerscheins nur für Ersatz sorgen, wenn die Fahrerlaubnis zumindest registriert war. Andernfalls ist die deutsche Führerscheinstelle zuständig, die die Fahrerlaubnis ausgestellt hat

Ein freiwilliger Umtausch des deutschen Führerscheins gegen den spanischen hat noch den zusätzlichen Vorteil, dass dafür kein Gesundheitstest vorgeschrieben ist. Dieser muss dann erst nach der gesetzlich vorgeschriebenen Frist bestanden werden.