Dieses Dokument wurde im Jahr 2009 in einen EU-Führerschein umgetauscht und gilt in Deutschland daher ohne zeitliche Einschränkung. | Foto: Serge Cases

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Überraschung für Deutsche mit Residenz in Spanien wie etwa auf Mallorca: Wer einen unbefristet gültigen Führerschein besitzt, muss diesen neuerdings bei der Verkehrsbehörde registrieren lassen. Das geht aus einem Merkblatt des deutschen Konsulats hervor, das im Sommer aufgelegt wurde.

Das Kuriose dabei: Wer seinen alten grauen oder rosafarbenen "Lappen" nach dem 19. Januar 2013 in Deutschland in einen EU-Führerschein im Scheckkartenformat umtauschen lassen hat, ist von der Pflicht ausgenommen. "Grund ist die dritte EU-Führerscheinrichtlinie und deren Umsetzung in nationales Recht", sagt Heiko Ostermann vom Deutschen Konsulat in Palma.

"Um eine Besserstellung von EU-Ausländern gegenüber spanischen Staatsangehörigen zu vermeiden, unterliegen nach Wohnsitznahme in Spanien auch EU-Führerscheine in Bezug auf Gültigkeitsdauer, Eignungstest und Punktesystem den spanischen Rechtsvorschriften", so das spanienweit verbreitete Merkblatt der diplomatischen Vertretungen. Innerhalb von zwei Jahren nach der Anmeldung in Spanien seien unbefristete deutsche Führerscheine bei der Jefatura de Tráfico zu registrieren, heißt es unter Verweis auf die Rechtsgrundlage im Real Decreto 818/2009, Artikel 15.

Manche deutsche Autofahrer hatten die Übergangsfrist bis 19. Januar 2013 extra noch genutzt, um ihren alten Führerschein in einen unbefristet gültigen neuen im EU-Scheckkartenformat umzutauschen. Wer den Termin versäumt hat, muss den Umtausch spätestens bis 19. Januar 2033 nachholen und erhält dann nur noch einen Schein mit befristeter Gültigkeitsdauer von 15 Jahren (Klasse B). Ein unangenehmer Eingriff in erworbene Besitzstände, aber unter Umständen ein Vorteil, wenn man einen Wohnsitz in Spanien unterhält. Denn befristete Scheine müssen laut Konsulatsmerkblatt und Real Decreto nicht registriert werden.

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Verwirrend wirkt sich allerdings die unterschiedlich lange Geltungsdauer aus. Sie beträgt in Deutschland generell 15 Jahre (außer für LkWs und Berufskraftfahrer), in Spanien sind es zehn Jahre in der Klasse B bis zur Vollendung des 65. Lebensjahrs. Wer älter ist, muss seinen Schein sogar alle fünf Jahre erneuern. Nach Auffassung des Konsulats unterliegen auch deutsche Residenten den spanischen Fristen und müssen gegebenenfalls in kürzeren Abständen ihr Dokument erneuern lassen.

Nachkommen kann man den Anforderungen mit einer Registrierung des Führerscheins oder einer jederzeit möglichen Umschreibung in eine spanische Fahrerlaubnis. Wie die Spanier auch, muss man bei Ablauf der jeweiligen Fristen allerdings in beiden Fällen einen Gesundheitstest absolvieren. Geprüft werden vor allem die Sehkraft und die Reaktionsfähigkeit. Die Kosten für die 15-minütige Prozedur liegen um die 80 Euro. Durchführen kann man sie in staatlich zugelassenen Zentren wie "Certificados Medicos Son Moix". Während das Ergebnis bei Inhabern von spanischen Führerscheinen direkt weitergemeldet wird, ist bei Ausländern ein Gang zur Verkehrsbehörde Jefatura de Tráfico erforderlich. Sie kassiert für die Führerscheinregistrierung oder das Einreichen eines aktuellen Sehtests weitere acht Euro.

Nicht gerade komfortabel also, zumal das Prozedere automatisch mit dem Anlegen eines spanischen Punktekontos verbunden ist. Wer bei Verkehrsverstößen erwischt wird, muss mit seinem deutschen Führerschein ohnehin eine Registrierung von Amts wegen über sich ergehen lassen. Bei Residenten kann in diesem Fall auch ein Umtausch verlangt werden. Problematisch kann es auch werden, wenn man wie viele Inhaber der alten Fahrerlaubnisklasse 3 auch LkWs fahren darf (Erneuerung in Spanien alle drei bis fünf Jahre) oder wenn eine Brille sowie sonstige Einschränkungen im Schein eingetragen sind. Sollte die spanische Verkehrsbehörde deswegen Bedenken haben, kann sie die Auflagen verschärfen oder im Extremfall sogar den Führerschein entziehen.

Dennoch empfiehlt das Auswärtige Amt eine Registrierung und stellt andernfalls sogar den Vorwurf "Fahren ohne Fahrerlaubnis" in den Raum. Das können die spanischen Behörden in dieser Form allerdings nicht bestätigen. Verkehrsrechtler gehen bei abgelaufenem Führerschein von einer Ordnungswidrigkeit aus. Das übliche Bußgeld liege für spanische Sünder in solchen Fällen bei 200 Euro, heißt es. Wie lange das Dokument schon abgelaufen ist, sei dabei unerheblich. Generell müssen EU-Führerscheine laut Real Decreto auch in Spanien anerkannt werden.

(veröffentlicht in MM 47/2013)