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Internationale Mallorca-Residenten sind verunsichert: "Muss ich mein Auto nach Spanien ummelden?", heißt in diesen Wochen wieder einmal die Gretchen-Frage. Für Steuerinländer heißt die Antwort eindeutig "ja", allerdings erst ab Herbst (siehe Info unten). Denn derzeit gibt es noch Verzögerungen bei der Verabschiedung einer Verwaltungsverordnung zum neuen Verkehrsgesetz.

Trotzdem steht das Telefon bei Dienstleistern für Verwaltungsangelegenheiten und Kfz-Ummeldungen kaum noch still: "Wir haben deutlich mehr Anfragen", sagt Marquerite Bauch von "MB-Administration" in Llubí. Betroffen vom neuen Verkehrsgesetz ist, wer in Spanien einen Status als Steuerinländer besitzt. Das legt der Zoll weit aus: "Auch wer Teilhaber einer spanischen Firma ist, hier arbeitet oder auch nur die Kinder auf der Schule hat, wird als Resident eingestuft", so Bauch. Im Fall einer Kontrolle, wie sie mit Vorliebe in Residentenhochburgen oder vor internationalen Schulen stattfinden, liegt die Beweispflicht nicht etwa bei den Beamten, sondern beim Fahrer des verdächtigen Wagens oder Motorrads.

Nachweisen kann man seinen Status zum Beispiel mit einer möglichst aktuellen Ansässigkeitsbescheinigung vom Heimatfinanzamt. Das Formular "Ansässigkeitsbescheinigung DBA Spanien" wird vom Finanzamt zweisprachig Spanisch/Deutsch ausgestellt. Alternativ geht es auch mit einer Nichtansässigkeitsbescheinigung vom Ausländer-Register in Palma, die man selbst beantragen oder für etwa 100 Euro von einer Gestoría beschaffen lassen kann. Zur Erklärung: Während Residenten die Steuernummer NIE auf einem grünen Kärtchen bekommen, erhalten Nichtresidenten einen weißen Zettel, der auch als entsprechender Nachweis gilt. Bei Touristen ist in der Regel ein Fährticket ausreichend, das nicht älter als 180 Tage sein sollte.

Probleme gibt es unterdessen auch dann, wenn man als Nichtresident längerfristig auf der Insel ein deutsches Fahrzeug hält, denn spätestens nach zwei oder drei Jahren läuft der TÜV ab. Dank spanischer Improvisationskunst existiert aber eine Behelfslösung: Man kann sein ausländisches Fahrzeug freiwillig zum spanischen ITV bringen und hat damit wenigstens die Garantie, dass technisch alles sicher ist. Die sogenannte "Inspección Técnica de Vehículos" wird sogar von manchen deutschen Versicherungen akzeptiert. Um sich guten Gewissens wieder ans Steuer zu setzen, sollte man es sich allerdings besser schriftlich geben lassen. Aussichtsreich ist die Verhandlungsbasis vor allem als guter Kunde, zum Beispiel mit mehreren Fahrzeugen.

Eine abgelaufene TÜV-Plakette führt übrigens nicht automatisch zum Erlöschen der Versicherung, heißt es in einem MM vorliegenden Schreiben vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft: "Ist ein Auto ohne TÜV unterwegs, besteht in der Regel trotzdem Versicherungsschutz. Wen man aber ein nicht verkehrssicheres Auto fährt, und der Mangel ursächlich für den Unfall ist, kann ein Mitverschulden vorliegen. In der Kfz-Haftpflicht bekommt der Geschädigte seinen Schaden ersetzt. Es kann aber sein, dass der Versicherungsnehmer in Regress genommen wird. In der Kaskoversicherung kann dies zu einer verringerten Leistung je nach Höhe des Verschuldens, führen." Selbst wer nicht Schuld am Unfall ist, kann mit abgelaufenem TÜV außerdem wegen "Risikoerhöhung" laut Versicherungsvertragsgesetz mit bis zu 5000 Euro Konventionalstrafe zur Kasse gebeten werden.

Unklarheiten gibt es auch in puncto ITV, was man zum Beispiel an der Geltungsdauer der freiwilligen Prüfbescheinigung sieht. Statt für ein Jahr (Normalfall) geht sie bei ausländischen Fahrzeugen bis zu einem Datum, das mit "00/00/0000" ausgewiesen wird. Eine Plakette für die Windschutzscheibe bekommt man nicht. Nach inoffizieller Mitteilung der ITV-Mitarbeiter wird das Papier jedoch bis zu sechs Monate akzeptiert. Ein formales Problem ist im Übrigen auch die deutsche Zulassungsverordnung: Schon nach drei Monaten an einem vom Wohnsitz abweichenden Standort ist seit 2007 eine neues Kennzeichen Pflicht, sogar innerhalb von Deutschland.

Wer sich alle Probleme ersparen will, meldet also lieber um. "Das ist auch dann möglich, wenn man kein Resident ist", sagt Marquerite Bauch. Ausreichend sei eine NIE-Nummer und eine Adresse. Nur Andratx verlange auch eine Anmeldung vom Rathaus. Ab Import gilt eine Frist von 30 Tagen, lediglich Neuresidenten haben sechs Monate Zeit. Nur bei der erfolgreichen Deklaration als Umzugsgut spart man sich die spanische Zulassungssteuer. Erforderlich ist dafür unter anderem eine persönliche Abmeldung aus Deutschland.

Wer bereits die Zulassungssteuer bezahlt hat, um eine vollständige Ummeldung zu umgehen, wie es von 2011 bis Mai 2014 möglich war, wird übrigens zunächst einmal erneut zur Kasse gebeten. Da der Steuercode nur ein Jahr lang gilt, bleibt technisch nichts anderes übrig. Dienstleister wie Marquerite Bauch oder François de la Villethéart können allerdings eine Rückerstattung beantragen oder einen symbolischen Betrag überweisen, um einen neuen Steuercode zugeteilt zu bekommen.

INFO
Das neue Verkehrsgesetz zwingt Steuerinländer zur Kfz-Ummeldung. Entscheidend ist der Status des Fahrers, nicht des Halters. Das Gesetz ist seit 9. Mai in Kraft. Bei Zuwiderhandlungen kassiert die Polizei 200 Euro – aber erst, wenn diverse Durchführungsverordnungen verabschiedet sind. Staatssekretärin María Seguí aus dem Verkehrsministerium hat bekannt gegeben, dass die neue Straßenverkehrsordnung zwar schon im Juli 2014 in der Endfassung vorliegen soll, allerdings erst nach der Sommerpause verabschiedet werden kann. Das Inkrafttreten werde deswegen bis Oktober oder November dauern. Auch in Zukunft nicht von der geplanten Pflicht zur Ummeldung betroffen ist im Übrigen, wer auf Mallorca lediglich eine Ferienimmobilie besitzt und normalerweise anderswo lebt. Unabhängig von den in Zukunft möglichen Geldbußen der Verkehrspolizei müssen Residenten im Fall einer Kontrolle die Zulassungssteuer nachzahlen, unter Umständen mit Strafzuschlag von bis zu 50 Prozent. Diese Regelung galt auch schon in der Vergangenheit.