Trotzdem steht das Telefon bei Dienstleistern für Verwaltungsangelegenheiten und Kfz-Ummeldungen kaum noch still: "Wir haben deutlich mehr Anfragen", sagt Marquerite Bauch von "MB-Administration" in Llubí. Betroffen vom neuen Verkehrsgesetz ist, wer in Spanien einen Status als Steuerinländer besitzt. Das legt der Zoll weit aus: "Auch wer Teilhaber einer spanischen Firma ist, hier arbeitet oder auch nur die Kinder auf der Schule hat, wird als Resident eingestuft", so Bauch. Im Fall einer Kontrolle, wie sie mit Vorliebe in Residentenhochburgen oder vor internationalen Schulen stattfinden, liegt die Beweispflicht nicht etwa bei den Beamten, sondern beim Fahrer des verdächtigen Wagens oder Motorrads.
Nachweisen kann man seinen Status zum Beispiel mit einer möglichst aktuellen Ansässigkeitsbescheinigung vom Heimatfinanzamt. Das Formular "Ansässigkeitsbescheinigung DBA Spanien" wird vom Finanzamt zweisprachig Spanisch/Deutsch ausgestellt. Alternativ geht es auch mit einer Nichtansässigkeitsbescheinigung vom Ausländer-Register in Palma, die man selbst beantragen oder für etwa 100 Euro von einer Gestoría beschaffen lassen kann. Zur Erklärung: Während Residenten die Steuernummer NIE auf einem grünen Kärtchen bekommen, erhalten Nichtresidenten einen weißen Zettel, der auch als entsprechender Nachweis gilt. Bei Touristen ist in der Regel ein Fährticket ausreichend, das nicht älter als 180 Tage sein sollte.
Probleme gibt es unterdessen auch dann, wenn man als Nichtresident längerfristig auf der Insel ein deutsches Fahrzeug hält, denn spätestens nach zwei oder drei Jahren läuft der TÜV ab. Dank spanischer Improvisationskunst existiert aber eine Behelfslösung: Man kann sein ausländisches Fahrzeug freiwillig zum spanischen ITV bringen und hat damit wenigstens die Garantie, dass technisch alles sicher ist. Die sogenannte "Inspección Técnica de Vehículos" wird sogar von manchen deutschen Versicherungen akzeptiert. Um sich guten Gewissens wieder ans Steuer zu setzen, sollte man es sich allerdings besser schriftlich geben lassen. Aussichtsreich ist die Verhandlungsbasis vor allem als guter Kunde, zum Beispiel mit mehreren Fahrzeugen.
Eine abgelaufene TÜV-Plakette führt übrigens nicht automatisch zum Erlöschen der Versicherung, heißt es in einem MM vorliegenden Schreiben vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft: "Ist ein Auto ohne TÜV unterwegs, besteht in der Regel trotzdem Versicherungsschutz. Wen man aber ein nicht verkehrssicheres Auto fährt, und der Mangel ursächlich für den Unfall ist, kann ein Mitverschulden vorliegen. In der Kfz-Haftpflicht bekommt der Geschädigte seinen Schaden ersetzt. Es kann aber sein, dass der Versicherungsnehmer in Regress genommen wird. In der Kaskoversicherung kann dies zu einer verringerten Leistung je nach Höhe des Verschuldens, führen." Selbst wer nicht Schuld am Unfall ist, kann mit abgelaufenem TÜV außerdem wegen "Risikoerhöhung" laut Versicherungsvertragsgesetz mit bis zu 5000 Euro Konventionalstrafe zur Kasse gebeten werden.
Unklarheiten gibt es auch in puncto ITV, was man zum Beispiel an der Geltungsdauer der freiwilligen Prüfbescheinigung sieht. Statt für ein Jahr (Normalfall) geht sie bei ausländischen Fahrzeugen bis zu einem Datum, das mit "00/00/0000" ausgewiesen wird. Eine Plakette für die Windschutzscheibe bekommt man nicht. Nach inoffizieller Mitteilung der ITV-Mitarbeiter wird das Papier jedoch bis zu sechs Monate akzeptiert. Ein formales Problem ist im Übrigen auch die deutsche Zulassungsverordnung: Schon nach drei Monaten an einem vom Wohnsitz abweichenden Standort ist seit 2007 eine neues Kennzeichen Pflicht, sogar innerhalb von Deutschland.
Wer sich alle Probleme ersparen will, meldet also lieber um. "Das ist auch dann möglich, wenn man kein Resident ist", sagt Marquerite Bauch. Ausreichend sei eine NIE-Nummer und eine Adresse. Nur Andratx verlange auch eine Anmeldung vom Rathaus. Ab Import gilt eine Frist von 30 Tagen, lediglich Neuresidenten haben sechs Monate Zeit. Nur bei der erfolgreichen Deklaration als Umzugsgut spart man sich die spanische Zulassungssteuer. Erforderlich ist dafür unter anderem eine persönliche Abmeldung aus Deutschland.
Wer bereits die Zulassungssteuer bezahlt hat, um eine vollständige Ummeldung zu umgehen, wie es von 2011 bis Mai 2014 möglich war, wird übrigens zunächst einmal erneut zur Kasse gebeten. Da der Steuercode nur ein Jahr lang gilt, bleibt technisch nichts anderes übrig. Dienstleister wie Marquerite Bauch oder François de la Villethéart können allerdings eine Rückerstattung beantragen oder einen symbolischen Betrag überweisen, um einen neuen Steuercode zugeteilt zu bekommen.
INFO
Das neue Verkehrsgesetz zwingt Steuerinländer zur Kfz-Ummeldung. Entscheidend ist der Status des Fahrers, nicht des Halters. Das Gesetz ist seit 9. Mai in Kraft. Bei Zuwiderhandlungen kassiert die Polizei 200 Euro – aber erst, wenn diverse Durchführungsverordnungen verabschiedet sind. Staatssekretärin María Seguí aus dem Verkehrsministerium hat bekannt gegeben, dass die neue Straßenverkehrsordnung zwar schon im Juli 2014 in der Endfassung vorliegen soll, allerdings erst nach der Sommerpause verabschiedet werden kann. Das Inkrafttreten werde deswegen bis Oktober oder November dauern. Auch in Zukunft nicht von der geplanten Pflicht zur Ummeldung betroffen ist im Übrigen, wer auf Mallorca lediglich eine Ferienimmobilie besitzt und normalerweise anderswo lebt. Unabhängig von den in Zukunft möglichen Geldbußen der Verkehrspolizei müssen Residenten im Fall einer Kontrolle die Zulassungssteuer nachzahlen, unter Umständen mit Strafzuschlag von bis zu 50 Prozent. Diese Regelung galt auch schon in der Vergangenheit.
12 Kommentare
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Neue Besteuerung auch für Mallorca-Deutsche und weitere Ausländer ... mallorcamagazin.com/...mallorca/.../neue-besteuerung-fur-mallorca-deutsche.html Bewertung: 5 - ?2 Abstimmungsergebnisse 10.01.2013 - Aus steuerlicher Sicht steht auf Mallorca eine folgenreiche ... Wer sich länger als 183 Tage im Jahr hier aufhält, gilt als Resident. ... Damit schaffe der spanische Staat die Verjährungsregel für Steuervergehen faktisch ab.
Stimmt pauschal so nicht = "Auch in Zukunft nicht von der geplanten Pflicht zur Ummeldung betroffen ist im Übrigen, wer auf Mallorca lediglich eine Ferienimmobilie besitzt und normalerweise anderswo lebt." Dem widerspricht die 183-Tage-Regel. Siehe = mallorca-steuerberater.com/tag/183-tage/STEUERPFLICHT IN SPANIEN Man ist in Spanien steuerpflichtig, a) wenn man sich mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien aufhält. Vorübergehende ...
Carl Richter@ Zoll zahlt immer derjenige, der das Fahrzeug einführt. Thomas@ lass es einfach und kauf ein Auto hier.
Der einfachste Weg ist, sich ein Auto auf der Insel mit ITV und Zulassung zu kaufen und seinen Wagen in Deutschland vorher zu verkaufen oder abzumelden. Somit spart man sich Kosten, Behördenkram und Ärger.
Hallo Zusammen, hat sich seit 2014 etwas gravierend verändert? Ich beabsichtige ein Auto von Deutschland nach Mallorca mitzunehmen und die deutsche Zulassung zu belassen. Ich bin kein Resident, somit sollte das doch mit den entsprechenden Unterlagen kein Problem sein. Könnte mir hier evtl. jemand eine verbindliche Aussage dazu machen, evtl. Erfahrungsbericht?
Wenn man zulassungssteuer einmalig bezahlt (zeitwert) des Autos Mein Auto damals 18 Jahre alt 111€ Und damit fahre ich seid Jahren mit deutscher nummer.Kontrolle kein problem. 1.aktueller Nachweis steuern in D bezahlt 2.aktueller Nachweis Versicherung bezahlt D 3.zulassungssteuer sp Dann hast du mit nichts Probleme bin 20 Jahre hier Resident und Autonom MFG heidi
Habe eine Frage - vielleicht weiß jemand Bescheid:Möchte mir ein Fahrzeug mit Schweizer Kennzeichen kaufen - wer muss dann den Zoll bezahlen? Der Verkäufer bevor er verkauft oder der Käufer?Danke für die Hilfe.
Hallo Karl, wenn das Fahrzeug in Deutschland zugelassen ist, ist das auch ordnungsgemäß. Irgendwann stellt sich halt die Frage mit TÜV/Versicherung, deswegen sollte man es sich schriftlich geben lassen. Für manche Versicherer ist es okay. Ich kenne aber auch Familien, die lieber alle zwei Jahre zum TÜV nach Deutschland fahren. Und manchmal gibt es auch schwarze Schafe, die auf der Insel illegal Plaketten verchecken...
Hallo Johannes, Es geht doch nicht nur um Residenten es betrifft alle Einwohner. Ich möchte nicht auf die Auslegung eines Polizisten angewiesen sein. Wenn der irgendwelche Probleme hat und ich ihm in die Quere komme, zockt er mich laut geltendem Recht ab. Ein Gesetz sollte nicht von vorn herein die Bürger kriminalisieren! Das hat etwas mit der viel gepriesenen Demokratie zu tun, aber das verstehen die Gesetzgeber wahrscheinlich nicht.
Ich wünsche keinem einen Unfall mit einem nicht ordnungsgemäß gemeldetem Fahrzeug.