Bei einem Unfall oder einer Panne auf Mallorca muss man zwei Warndreiecke und eine Warnweste dabei haben. | IStock/Gregor Bister

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Wer auf Mallorca mit dem eigenen oder einem gemieteten Wagen in eine Polizeikontrolle gerät, sollte verschiedene Gegenstände und Papiere mit an Bord haben, ansonsten wird es teuer. Denn wer nicht alles gesetzlich Vorgeschriebene dabei hat, kann mit einem Bußgeld von bis zu 200 Euro bestraft werden. Mario Arnaldo, Vorsitzender des Automobilklubs Automovilistas Europeos Asociados (AEA), erklärt, was in jedes Auto gehört und welche Dinge darüber hinausgehend empfehlenswert sind.

Ausstattung des Autos

In zwei Dingen unterscheiden sich Deutschland und Mallorca hauptsächlich, was die Sicherheitsausstattung eines Autos betrifft: "In Spanien sind zwei Warndreiecke vorgeschrieben", erklärt Arnaldo. Eines sollte im Notfall hinter und eines vor dem Wagen aufgestellt werden - der Mindestabstand beträgt 50 Meter. Hat man nur eins oder gar kein Warndreieck dabei, können 200 Euro Bußgeld anfallen. Zur Rechenschaft wird dabei übrigens der Halter des Wagens gezogen und nicht der Fahrer. Allerdings müssen Fahrzeuge mit einem ausländischen Kennzeichen keine zwei Dreiecke mit sich führen, erklärt der Automobilexperte, denn in diesem Fall greift das Recht des jeweiligen Landes.

Zweiter großer Unterschied ist, dass hierzulande kein Sanitätskasten vorgeschrieben ist. "Wir empfehlen ihn nur Fahrern, die Erfahrung in Erster Hilfe haben", sagt Arnaldo, wie Ärzten oder Sanitätern beispielsweise.

Vorgeschrieben ist, ein Reserverad oder ein vollwertiges Ersatzrad sowie die entsprechenden Werkzeuge zum Reifenwechseln mitzuführen. "Einige Automodelle wie ein Smart verfügen über ein Pannenset und kein Rad", sagt der Vorsitzende von AEA, solche Reparaturkits würden auch anerkannt.

Keine Pflicht mehr, aber ratsam in jedem Auto, seien Wechselglühbirnen, betont der Automobilklub. "Heute kann man zwar nicht mehr an jedem Auto die Glühmittel selbst wechseln", sagt Arnaldo, doch bei den Modellen, wo es noch möglich sei, rät er zur Ersatzbirne.

Was selbst bei Fahrten in Mallorcas Tramuntana wichtig werden könne: Schneeketten. "Man sollte allerdings lernen, sie aufzuziehen, wenn kein Schnee liegt." Hilfreich können im Ernstfall auch eine Taschenlampe und ein Ladekabel fürs Handy sein. "Zudem sollten die Scheibenwischblätter regelmäßig gewechselt werden", erklärt der Automobilexperte, gerade bei Regen und Niederschlag helfe eine gute Sicht, Unfälle zu vermeiden.

Papiere

Wer schon mal in das Handschuhfach eines mallorquinischen Autofahrers geblickt hat, fand dort vermutlich eine rechte Zettelwirtschaft vor. Denn mitzuführen sind die Fahrzeugpapiere (der grüne "Permiso de Circulación" sowie die blaue "Ficha de inspeción técnica"). Des Weiteren muss sich der Aufkleber des TÜV (ITV) und der positive Prüfbericht am beziehungsweise im Auto befinden.

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"Wir raten auch immer die Nummer der Versicherungspolice sowie den Zahlungsbeleg der letzten Versicherungsgebühr dabei zu haben", erklärt der AEA-Vorsitzende. Die Polizei könne mittlerweile zwar die Versicherungsdaten digital abfragen, doch so sei man auf der sicheren Seite, falls es Unklarheiten gibt. Ratsam sei auch ein Formular für den Unfallbericht mitzuführen, dieser sei europaweit einheitlich und gültig. Mittlerweile gebe es auch eine App fürs Smartphone ("Declaración Idea" der spanischen Versicherungsvereinigung Unespa) mit deren Hilfe man solch einen Bericht papierlos ausfüllt.

Für den Fahrer

"Natürlich muss jeder Fahrer seinen Personalausweis und Führerschein dabei haben, um sie in einer Polizeikontrolle vorzeigen zu können", fügt Arnaldo an. Wer seinen Führerschein vergessen hat, zahlt zehn Euro, ist das Dokument abgelaufen, werden 200 Euro fällig.

Wer einen Unfall oder eine Panne hat, muss beim Verlassen des Fahrzeugs außerhalb geschlossener Ortschaften eine Warnweste tragen. "Hierfür sind die gesetzlichen Vorgaben in Spanien sehr ungenau", erklärt der Automobilexperte. Der Fahrer muss die Weste zwar tragen, sie aber nicht verpflichtend im Auto mitführen. Auf Beifahrer geht der Gesetzestext nicht ein, ratsam sei es auch für sie, im Notfall eine Weste zu tragen. "Da gibt es Nachbesserungsbedarf im Gesetzestext", sagt er.

Eine Besonderheit gilt für Brillenträger: Sie müssen immer eine Sehhilfe zum Wechseln im Auto mitführen, gibt die spanische Straßenverkehrsordnung vor.

Für Beifahrer

Kinder bis zu einer Größe von 1,35 Meter dürfen nur auf dem Rücksitz und in einem speziellen Kindersitz im Auto mitfahren. Das gilt übrigens auch für Taxifahrten. "Der Kindersitz muss an Größe und Gewicht angepasst sein", erklärt Mario Arnaldo.

Hunde müssen im Wagen so gesichert werden, dass sie den Fahrer nicht stören. Ob das über ein Geschirr geschieht, das ins Gurtschloss geklickt wird, über eine Transportbox oder ein Netz im Kofferraum sei von der Größe des Tieres abhängig. "Wichtig ist natürlich auch, dass der Hund nicht durch den Fahrerraum fliegt, wenn mal stark gebremst wird", sagt der Vorsitzende des Automobilklubs.

(aus MM 44/2016)