In Spanien muss ein Arzt des staatlichen Gesundheitssystems den Patienten arbeitsunfähig und nach der Genesung wieder gesund schreiben. | pixelio.de

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Wann muss ich mich krank schreiben lassen?

Arbeiter, Angestellte und Beamte müssen ab dem ersten Fehltag ihrem Arbeitgeber eine Krankschreibung, eine sogenannte "baja", vorlegen. In einigen Betrieben gilt die Regelung, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst ab dem dritten Tag benötigt wird. Der Arbeitgeber muss auf jeden Fall sofort über den Krankheitsfall informiert werden, auch die "baja" sollte schnellstmöglich dem Chef oder der Personalabteilung ausgehändigt werden.

Wer bescheinigt mir Arbeitsunfähigkeit?

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (Parte médico de baja de incapacidad temporal) stellen nur Ärzte des spanischen Gesundheitssystems aus – in der Regel der Hausarzt (Médico de cabecera). Wer beispielsweise an einer Grippe leidet, geht mit seiner Gesundheitskarte zum Hausarzt, der ihm zugewiesen wurde. Das entsprechende Ärztezentrum ist auf der Rückseite des Versichertenkärtchens vermerkt.

Stellt hingegen ein Privatarzt die Krankheit des Patienten fest, muss sich dieser dennoch in einem "Centro de salud" eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen. Der Arbeitnehmer erhält die Bescheinigung in zweifacher Ausführung, eine davon gibt er dem Arbeitgeber.

Die Diagnose ist darauf nicht vermerkt.

Wie lange wird man krank geschrieben?

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden zunächst tage- oder wochenweise ausgestellt, später im Monatsrhythmus. Jede neue Krankschreibung muss dem Arbeitgeber schnellstmöglich vorgelegt werden. Maximal schreiben Ärzte ein Jahr lang krank, es besteht die Möglichkeit, um weitere sechs Monate zu verlängern. Danach prüft die Sozialversicherung die Arbeitsunfähigkeit.

Gibt es Krankengeld?

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt es in Spanien – im Gegensatz zu Deutschland – erst ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Angestellte erhalten vom vierten bis 20. Tag 60 Prozent der Bemessungsgrundlage. Dafür wird meist der Nettogrundlohn ohne Zuschläge des Vormonats herangezogen.

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Ab dem 21. Tag sind 75 Prozent Krankengeld fällig. Bis zum 16.

Krankheitstag trägt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung, danach springt die Sozialversicherung für das Krankengeld ein. In einigen Tarifverträgen ist geregelt, dass der Arbeitgeber das Krankengeld aufstockt.

Bei Arbeitsunfällen oder berufsbedingten Krankheiten wird Krankengeld ab dem ersten Tag der "baja" fällig, gezahlt werden 75 Prozent.

Bei Selbstständigen kommt das Krankengeld von der Seguridad Social oder der Berufsgenossenschaft (Mutua).

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Krankengeld zu erhalten?

Der Kranke muss sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein. Zudem müssen in den vergangenen fünf Jahren an mindestens 180 Tagen Beiträge eingezahlt worden sein.

Brauche ich eine Gesundschreibung?

Im Gegensatz zum deutschen Gesundheitssystem muss sich ein Arbeitnehmer in Spanien wieder vom Hausarzt gesund schreiben lassen. Der Mediziner stellt dann die sogenannte "alta" aus, ab dann gilt der Patient wieder als arbeitsfähig. Eine Gesundschreibung muss auf jeden Fall erfolgen, sonst gibt es Ärger mit der Sozialversicherung.

Bei kurzen Krankschreibungen wird die "alta" oftmals gleich mit ausgehändigt, in Zukunft soll sie für kurze Krankenzeiten nicht mehr nötig sein.

(aus MM 48/2017)