Auf der Webseite des spanischen Konsulats in Hamburg gibt es Ausfüllhilfen für den Antrag auf eine NIE. | Foto: Screenshot

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Ohne sie geht in Spanien fast gar nichts. Man kann kein Bankkonto eröffnen, kein Haus oder Auto kaufen, keinen Mietvertrag und auch keinen Arbeitsvertrag unterschreiben. Die Rede ist von der Número de Identidad de Extranjero (Ausländeridentitätsnummer), umgangssprachlich auch einfach nur "NIE" genannt.

Jeder, der nach Mallorca auswandert, sich auf der Insel eine Ferienwohnung kauft oder eine Erbschaft annimmt, braucht eine NIE. In Deutschland gibt es solche Identitätsnummern nicht, denn dort wechselt die Nummer des Ausweises, wenn man einen neuen ausgestellt bekommt. In Spanien ist das anders. Die NIE ist fortlaufend, persönlich und unübertragbar. Das heißt, wer eine NIE bekommt, behält die gleiche Nummer sein Leben lang.

Sie dient gleichzeitig auch als Steuernummer. "Wer eine NIE hat, ist aber nicht gleichzeitig in Spanien steuerpflichtig", erklärt Auswandererberaterin Doris Kirch, das würden manche Menschen verwechseln.

Wer die NIE beantragen will, kann das entweder selbst bei der Ausländerbehörde beziehungsweise bei dem im gleichen Gebäude ansässigen Kommissariat der Nationalpolizei (untersteht dem spanischen Innenministerium) in Palma (Calle Felicià Fuster 7) in die Hand nehmen oder einen Dienstleister beauftragen, ihm dabei zu helfen. Wichtig ist: Man muss vorher im Internet einen Termin vereinbaren. "Oftmals ist mit langen Wartezeiten zu rechnen", weiß Doris Kirch. Derzeit betrage die Wartefrist auf einen Termin vier Wochen.

Am Tag des Termins muss der am Computer ausgefüllte Antrag (Ex-15) in doppelter Ausführung mitgebracht werden. Ihn lädt man sich bei der Terminvergabe herunter. Ausfüllhilfen in deutscher Sprache finden sich auf den Webseiten der spanischen Konsulate in Deutschland. Angegeben werden muss unter anderem, warum man die NIE benötigt. Außerdem darf der Antragssteller beim Termin seinen Ausweis oder Reisepass und eine Kopie davon nicht vergessen.

In der Ausländerbehörde folgt man der Ausschilderung (Comisaría de Policía), meldet sich am Empfang an und bekommt eine Wartenummer. Ein Sachbearbeiter prüft den Antrag und händigt einem ein Formular (Modelo 790) zur Einzahlung der Bearbeitungsgebühr aus. 9,54 Euro müssen bei einer Bank für die Ausstellung der NIE eingezahlt werden. Die Ausländerbehörde informiert, zu welcher Filiale man gehen kann. Ist der Betrag eingezahlt, stempelt die Bank den Beleg ab. Damit geht der Antragssteller zurück zur Ausländerbehörde und bekommt sofort seine nigelnagelneue NIE ausgehändigt.

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Die Nummer bleibt unbegrenzt gültig. Die NIE dient nun dazu, um beispielsweise eine Immobilie zu kaufen oder einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben.

Laut Informationen des spanischen Generalkonsulats in Hamburg kann die NIE auch in dem Konsulat beantragt werden, in dessen Konsularbereich der Antragsteller wohnt. Will die Person hingegen in Spanien leben, muss die Nummer bei der Ausländerbehörde vor Ort beantragt werden.

Einen Termin beantragen

Wer in Palmas Ausländerbehörde eine NIE beantragen möchte, muss vorher im Internet einen Termin vereinbaren. Wer keinen hat, wird weggeschickt.


Termine gibt es unter www.seat.mpr.gob.es

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(aus MM 42/2017)