Monika Krafczyk hält endlich ihre grüne Karte in der Hand. Sie belegt, dass sie als EU-Bürgerin ins spanische Ausländerregister eingetragen ist. | Patricia Lozano

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Monika Krafczyk strahlt: „Es war schon seit Jahren mein Wunsch, auf Mallorca zu leben“, erzählt die 56-Jährige aus Recklinghausen. Nun ist es endlich so weit: Sie hält die lang ersehnte grüne Karte in der Hand, umgangssprachlich „Residencia“ genannt. Das ist der Nachweis, dass sie sich ins spanische Ausländerregister hat eintragen lassen. Damit gilt sie dem Staat als angemeldete EU-Ausländerin, die längerfristig auf Mallorca lebt. Doch wie bekommt man eigentlich die grüne Karte und was bedeutet sie?

Wer muss sich ins Ausländerregister eintragen lassen? Wenn sich ein EU-Bürger länger als drei Monate im Land aufhält, muss er sich laut spanischem Gesetz ins Ausländerregister eintragen lassen. In diesem Jahr haben das bereits 13.262 EU-Bürger getan, der Großteil von ihnen Italiener. Ein echtes Rekordjahr. „So viele waren es noch nie“, sagt Joaquin Ruiz, Leiter der Ausländerbehörde in Palma. Der Grund seien die vielen Arbeiter im Tourismus.
Laut Gesetz sind auch Saisonarbeiter verpflichtet, sich die grüne Karte zu besorgen, die den Eintrag ins Ausländerregister bestätigt. „Das machen aber viele nicht“, weiß man auch bei „Extranjería“.

Was ist mit dem Eintrag verbunden? Bei vielen Behördengängen kann die Vorlage der Bescheinigung gefordert werden, wie beispielsweise bei der Anmeldung im Rathaus. Auch gilt jeder Ausländer mit grüner Papierkarte dem spanischen Finanzamt dann als potenzieller Steuerinländer („residente“).

Allerdings ist man in Spanien erst nach einem Aufenthalt von mehr als 183 Tagen voll steuerpflichtig. „Ich empfehle immer, einen Steuerberater zurate zu ziehen“, sagt Auswandererberaterin Doris Kirch, die bei Terminen in der Ausländerbehörde Unterstützung leistet.

Wo lasse ich mich eintragen? Zuständig für ganz Mallorca ist die Ausländerbehörde (Extranjería) in Palma (Calle Felicià Fuster 7). Die für EU-Bürger zuständige Abteilung ist der Nationalpolizei angegliedert, die dem spanischen Innenministerium untersteht. Der Behördenleiter ist Polizist.

Was braucht man für den Eintrag ins Ausländerregister? Zunächst muss man sich über die Webseite der Ausländerbehörde einen Termin besorgen. Wer ohne „cita previa“ – egal mit welchem Anliegen – erscheint, wird wieder nach Hause geschickt. Ausgenommen sind Fragensteller, die sich nur informieren möchten. Jeden Tag werden 400 bis 500 Termine für verschiedene Dienstleistungen vergeben. Derzeit muss man mit zwei, drei Wochen Vorlauf rechnen, bis ein Termin verfügbar ist. „Das System funktioniert gut“, sagt Ruiz. Früher mussten die Menschen oft stundenlang vor dem Amt warten.

Im Artikel 7 des Dekrets 240/2007 steht, dass sich nur EU-Bürger länger als drei Monate im Land aufhalten dürfen, die hier entweder berufstätig sind, oder aber über ausreichende Geldmittel zum Bestreiten des Lebensunterhaltes sowie Krankenversicherungsschutz verfügen. Diese Nachweise müssen mitgebracht werden.
Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitsvertrag vorlegen. Um diesen abschließen zu können, benötigt man jedoch zunächst eine Ausländeridentifizierungsnummer (NIE). Auch diese bekommt man in der Ausländerbehörde. Selbstständige müssen nachweisen, dass sie zumindest ihren ersten Beitrag an die Sozialversicherung gezahlt haben. „Wir überprüfen immer, ob der Antragsteller auch wirklich bei der Seguridad Social gemeldet ist“, betont Joaquin Ruiz. Rentner müssen sich bei ihrer Krankenkasse das Formular S1 (Bescheinigung über den Anspruch auf Gesundheitsleistungen, früher E121) ausstellen lassen.

Zudem wird das ausgefüllte Antragsformular Ex-18 und der Nachweis gefordert, dass die Bearbeitungsgebühr gezahlt wurde. Was manchmal vergessen wird: „Man muss auch seinen Personalausweis oder Reisepass und eine Kopie davon mitbringen“, betont Doris Kirch.

Wie läuft der Termin ab? Um sich ins Ausländerregister eintragen zu lassen, muss man persönlich vor Ort erscheinen, betont der Behördenleiter. Allerdings kann man sich von einem Berater, Rechtsanwalt oder Dolmetscher begleiten lassen. „Wir tun unser Möglichstes, um die Kunden zu verstehen, die kaum Spanisch sprechen“, sagt Joaquin Ruiz.
Am Eingang zeigt man seine ausgedruckte Terminbestätigung vor und erhält eine Wartenummer. Ist man an der Reihe, legt man die benötigten Papiere vor und bekommt sofort seine grüne Papierkarte ausgedruckt und ausgehändigt.

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„Wer Unterlagen vergessen hat, kann diese innerhalb von zehn Tagen nachreichen“, sagt Leiter Ruiz. Dafür muss kein neuer Termin vereinbart werden.

Was kostet die grüne Karte? Derzeit ist eine Gebühr von 10,71 Euro zu entrichten. „Das Geld muss vorher bei einer Bank eingezahlt werden“, erklärt Doris Kirch. Dort wird der Beleg abgestempelt. Die Formulare dafür gibt es im Internet unter https://sede.policia.gob.es/ Tasa790_012.

Wie lange ist der Eintrag gültig? „Die Karte hat eigentlich kein Ablaufdatum“, erklärt Joaquin Ruiz. Nach fünf Jahren ununterbrochenen Aufenthalts in Spanien können EU-Bürger eine dauerhafte Bescheinigung beantragen (Certificado de Residencia permanente de Ciudadano de la UE). Für einige Behördentermine kann es sein, dass nach fünf Jahren die dauerhafte Bescheinigung gefordert wird. „Es kann passieren, dass beispielsweise ein Notar seinen Klienten auffordert, die Karte zu erneuern“, sagt Doris Kirch.

Was passiert, wenn ich umziehe? Dann sollte man sich mit der neuen Adresse und der Meldebestätigung vom Rathaus in der Ausländerbehörde ummelden, empfiehlt Ruiz. Die Karte wird dann mit der neuen Adresse ausgedruckt.

Muss ich mich abmelden, wann ich aus Spanien wegziehe? „Ja, man muss sich bei Wegzug abmelden“, betont der Behördenleiter. Allein aus steuerlichen Gründen rät er auch dazu. Die grüne Karte bekommt man dann abgenommen. Die NIE behält man allerdings, sie erlischt auch bei Wegzug aus Spanien nicht.

Ich habe noch eine alte Bescheinigung, kann ich diese gegen eine aktuelle grüne Karte umtauschen? Ja. Das ist problemlos möglich, heißt es bei der Ausländerbehörde. Die „Certificados de Registro“ hatten schon die unterschiedlichsten Formate: Papierheftchen, DIN-A4-Blatt und Plastikkarte mit Foto. „Die Leute wollen gern die Plastikkarten wieder, aber das haben wir hier nicht zu entscheiden – sondern müsste in Madrid passieren“, sagt Behördenleiter Joaquin Ruiz. Die aktuellen Papierkarten können zwar mit einer Plastikhülle geschützt werden, sie einzuschweißen ist allerdings verboten.

DIE GENAUEN BEGRIFFLICHKEITEN
Residencia, NIE und Eintrag ins Ausländerregister: Die Bezeichnungen für die grüne Karte gehen umgangssprachlich durcheinander. „Da entstehen viele Missverständnisse“, sagt Joaquin Ruiz, Leiter der Ausländerbehörde in Palma. Die korrekte spanische Bezeichnung ist „Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión“ (Bescheinigung über den Eintrag ins Register für EU-Bürger). „Residencia” bedeutet Wohnsitz. Die Bescheinigung, dass man seinen Wohnsitz in einer Gemeinde (Certificado de Residencia) hat, stellt das Rathaus aus, nachdem man sich dort angemeldet hat. Die NIE (Número de Identidad de Extranjero, Nummer zur Identifizierung von Ausländern) ist eine Steuernummer, die ein Leben lang gleich bleibt. Auch sie bekommt man im Ausländeramt. Die NIE steht auch auf der grünen Karte. Auch Ausländer, die sich nicht auf Mallorca niederlassen, können die NIE beantragen.

SO KOMMEN SIE AN EINEN TERMIN IN DER AUSLÄNDERBEHÖRDE
Wer sich in Palmas Ausländerbehörde ins Ausländerregister eintragen lassen möchte, muss vorher im Internet einen Termin vereinbaren. Wer keinen hat, wird weggeschickt.

Termine gibt es unter www.seat.mpr.gob.es, dort auswählen >> Servicios >> Extranjería >> Cita previa Extranjería >> Acceder el Procedimiento >> „Illes Balears“ auswählen und Aceptar anklicken >> CNP Certificados UE auswählen und Aceptar anklicken >> blau unterlegtes Modelo EX-18 herunterladen und auf Entrar klicken >> Persönliche Daten eingeben (NIE oder Ausweisnummer, Name) >> eingeblendeten Sicherheitscode eingeben und auf Solicitar Cita klicken >> Palma de Mallorca auswählen und Siguiente drücken >> Telefonnummer und Mailadresse angeben, Sicherheitscode eingeben und Siguiente drücken >> den Termin auswählen >> Aceptar anklicken.

(aus MM 46/2017)