Auch der Duden kennt den Begriff "Resident". Laut dem gelben Standardwerk ist er allerdings aus dem Französischen und nicht dem Spanischen abgeleitet. | Schittelkopp

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Resident oder Nicht-Resident auf Mallorca, das ist hier die Frage. Vielen Menschen ist nicht klar, wer denn nun eigentlich genau ein Resident ist – und unter welchen Bedingungen. Das Wort wird mit verschiedenen Bedeutungsnuancen gebraucht.

Seit über einem Jahrzehnt führt auch der Duden Residenten auf. Laut deutscher Rechtschreibung (Ausgabe 2006) ist ein Resident, "jemand, der seinen (zweiten) Wohnsitz im (südlichen) Ausland hat". Diese Erklärung hat sich umgangssprachlich eingebürgert. So verwenden viele Mallorca-Deutsche den Begriff. Der Resident ist jemand, der sich länger beziehungsweise öfter als ein Urlauber auf der Insel aufhält und hier auch einen Wohnsitz hat.

Die Akademie der spanischen Sprache definiert den Begriff anders. Laut Real Academía Española ist ein "Residente" jemand, der "ansässig ist" (que reside). Jeder Bewohner der Insel, der auf Mallorca wohnt, ist ein Resident, ein Ansässiger also.

Das spanische Finanzamt wiederum führt drei Kriterien auf, die definieren, ob eine Person ein "Residente" ist. Davon hängt ab, wer in Spanien voll steuerpflichtig ist und wer nicht. Mit den Augen des Finanzamts gesehen, übersetzt man "Residente" ins Deutsche also mit Steuerinländer. Zum einen trifft das auf Menschen zu, die sich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien aufhalten. Zum anderen gelten auch Personen, die den Mittelpunkt ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten in dem Land haben, als Residenten. Leben der Ehepartner und minderjährige Kinder in Spanien, zählt man ebenfalls zu den Steuerinländern. Das Finanzamt kann sich im Streitfall Zugang zu verschiedenen Daten verschaffen, wie Wohneigentum, Wasser- und Stromverträge und Kontenbewegungen, um zu klären, wer Resident ist und wer nicht.

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Wer sich bei der Nationalpolizei ins Ausländerregister eintragen lässt oder sich bei einer Gemeinde als Bewohner anmeldet, gilt dem Finanzamt ebenso als potenzieller Steuerinländer. Die spanische "Identitätsnummer für Ausländer" (Número de Identificación de Extranjero) ist davon unabhängig. Die NIE bekommen Residenten und Nicht-Residenten. Sie allein macht keine Steuerinländer. Doch auch wer in Deutschland gemeldet ist, kann auf Mallorca als Steuerinländer gelten, nämlich dann, wenn er mehr als 183 Tage des Jahres auf der Insel verbringt. Bei Unklarheiten ist es immer ratsam, einen Steuerberater einzubeziehen.

Die Frage "Resident oder Nicht-Resident?" ist also eine Steuerangelegenheit. In Spanien voll steuerpflichtig zu sein, hat Vor- und Nachteile. Renten werden hierzulande anders besteuert als in Deutschland. Auch bei Immobilien- und Vermögensangelegenheiten gibt es Unterschiede für Residenten und Nicht-Residenten.

Steuerpflichtige Inselbewohner kommen allerdings in den Genuss der sogenannten Residentenrabatte. Den 50-Prozent-Nachlass gibt es für sie auf innerspanische Reisen und seit Ende Juni gelten satte 75-Prozent-Rabatt für Flüge oder Fährfahrten zwischen den Balearen. Außerdem bieten die Gemeinden ihren Einwohnern Ermäßigungen, wie beispielsweise günstigere Busfahrten mit der Tarjeta Ciudadana.

(aus MM 43/2017)