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In Zukunft muss jede Person, die in Spanien Resident ist, ihren Besitz im Ausland offenlegen: Bankkonten, Lebensversicherungen, Aktien, Anteile an Investmentfonds, Immobilien. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss mit saftigen Strafen rechnen, sollte der spanische Fiskus Wind davon bekommen.

Die Neuregelung gilt allerdings nur für Residenten, also Personen, die in Spanien voll steuerpflichtig sind. Das Hauptkriterium hierbei ist die Dauer des Aufenthaltes: Wer sich länger als 183 Tage im Jahr hier aufhält, gilt als Resident. Offenlegen müssen die Betroffenen ihre Vermögenswerte im Ausland, die in drei Kategorien unterteilt sind:

1.) Bankguthaben
2.) Lebensversicherungen, Aktien, Fondsbeteiligungen (und so weiter)
3.) Immobilien. Als Grenzwert gelten 50.000 Euro für jede einzelne der drei Kategorien.

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Die Erklärung muss in diesem Jahr bis Ende April abgegeben werden. Das geht nur per Internet über die Seite der Steuerbehörde, die unter www.agenciatributaria.es zu erreichen ist. Dort gibt es unter "declaraciones informativas 2012" sämtliche Informationen sowie das auszufüllende Formular.

Voraussetzung für die Abgabe der Erklärung per Internet ist allerdings die Installation eines sogenannten "Sicherheitszertifikats", was wiederum etwas umständlich ist. Auch ist Erfahrung mit Formularen spanischer Behörden vonnöten (in diesem Fall "Modelo 720").

Bevor man das Finanzamt über seine Vermögenswerte im Ausland informiert, sollte man dafür sorgen, dass diese korrekt versteuert sind. Wer bei der Einkommensteuererklärung Angaben verschwiegen hat, kann dies per Selbstanzeige in Ordnung bringen. Wer bei der Offenlegung seiner Vermögenswerte im Ausland keine korrekten Angaben macht, muss mit einer Geldstrafe rechnen, die den eigentlichen Vermögenswert übertreffen kann.