Residenten müssen Vermögenswerte ab 50.000 Euro offenlegen
Die Frist geht noch bis Ende April
21.02.13 00:00
In Zukunft muss jede Person, die in Spanien Resident ist, ihren Besitz im Ausland offenlegen: Bankkonten, Lebensversicherungen, Aktien, Anteile an Investmentfonds, Immobilien. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss mit saftigen Strafen rechnen, sollte der spanische Fiskus Wind davon bekommen.
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