Bei Immobilienbesitz auf Mallorca (wie etwa hier an der Cala Llamp) geht es häufig um die Frage: An die nächste Generation vererben oder verschenken? Was ist steuerlich von größerem Vorteil? | Michels

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1. Sie vermischen Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht

Simpel gesprochen: Das Erbrecht bestimmt, wer was erhält. Das Erbschaftsteuerrecht bestimmt, wie viel Steuern man bei welchem Finanzamt für das Erhaltene bezahlt. Erbrecht kann im Prinzip nur eines angewendet werden. Erbschaftsteuerrecht wird überall dort wirksam, wo Steuer anfällt. Beispiel: Deutscher vererbt Ferienhaus auf Mallorca. Erbrecht: deutsch. Erbschaftsteuerrecht: deutsch und spanisch.

2. Ein Testament bleibt immer gültig

Seit der EU-Erbrechtsreform 2015 ist nicht mehr die Staatsangehörigkeit maßgeblich dafür, welches Erbrecht anzuwenden ist, sondern der gewöhnliche Wohnsitz. Das führt dazu, dass ein Deutscher, der sich auf Mallorca niederlässt, dem spanischen Recht unterliegt. Ein Beispiel für die Folgen: Weil Spanien gemeinsame Testamente nicht anerkennt, würde ein Berliner Testament ungültig. Daher sollte man eine Rechtswahl vornehmen.

3. Unbedingt Erbschaftsteuer vermeiden

In vielen Fällen ist die Erbschaftsteuer die günstigste Steuerlösung. Das hat mit begünstigten Steuersätzen für nächste Angehörige ebenso zu tun wie mit der Steuerbefreiung für den Wertzuwachs von vererbten Gütern. Speziell bei Immobilien kann der Steuerspareffekt enorm sein. Vorsicht: Wenn der spanische Steuerberater „Erbschaft“ sagt, meint er wirklich nur die Erbschaft, nicht die Schenkung. Anders als in Deutschland gelten für beide Vorgänge unterschiedliche Regeln und zum Teil auch unterschiedliche Steuersätze.

4. Der Fiskus schont den Schenker

Wer seinen Blick auf die Schenkungsteuer fixiert, könnte in die Einkommensteuerfalle tappen. Anders als in Deutschland versteuert der Schenker in Spanien eine Übertragung genau gleich wie einen Verkauf. Den einzigen Ausweg bietet der Nachfolgepakt (Pacto sucesorio), der nur in wenigen spanischen Regionen existiert, u.a. auf den Balearen. Allerdings sind auch hier Vor- und Nachteile abzuwägen.

5. Verwandtschaft funktioniert überall gleich

Das deutsche Steuerrecht kennt drei Steuerklassen, das spanische vier, das balearische fünf. In Spanien heißen die Steuerklassen „Verwandtschaftsgruppen“ (Grupos de parentesco). Auch wenn große Ähnlichkeiten bestehen, können sich erhebliche Unterschiede ergeben. Zudem wird in Spanien auch das Vorvermögen eingerechnet.

6. Schulden sind immer gut

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Vererbt ein Deutscher eine Immobilie auf Mallorca, auf der eine Hypothek lastet, mindert diese Schuld den erbschaftsteuerlichen Wert der Immobilie in Spanien und somit die Steuerlast. Verschenkt derselbe Deutsche dieselbe Immobilie mit derselben Hypothek, zerfällt der Vorgang in zwei Teile: die Schenkung (Schenkungsteuer) und die Übertragung der Schuld (Grunderwerbsteuer). Die Übernahme von Schulden wird vom Finanzamt als Kauf interpretiert.

7. Mallorca tickt wie Madrid

Das gilt weder für Fußball noch für Politik und auch nicht für Recht & Steuern. Viele spanische Regionen haben ihr eigenes Erbrecht, darunter die Balearen (und zwar jede der drei Hauptinseln!), und alle nutzen ihre Kompetenzen, um ihr eigenes Steuersüppchen zu kochen. Für Nichtresidenten ist im Prinzip die einheitliche staatliche Steuerregelung anzuwenden, aber sie können sich für die regionale Regelung entscheiden, wenn diese günstiger ist.

8. Man versteuert nur einmal

Steuer fällt in jedem Fall überall dort an, wo sich Objekte der Erbschaft oder Schenkung befinden. Zwar gibt es kein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, doch sorgen nationale Regelungen dafür, dass der Erbe/Beschenkte nicht doppelt geschröpft wird. Wichtige Ausnahme: Bankguthaben in Spanien einschließlich Wertpapiere. Für die fällt effektiv eine doppelte Besteuerung an.

9. Sag niemals NIE

Erben haben in Spanien sechs Monate, um Erbschaftsteuer zu bezahlen. Das klingt viel, doch gerade Nichtresidenten kommen in der Praxis terminmäßig ins Schwitzen. Oft beginnt es schon damit, dass sie ihren spanischen Steuerberater zu spät informieren. Und manche Prozeduren, wie das Einholen der Ausländer-Identifizierungsnummer (NIE), werden aufgrund der langen Bearbeitungszeiten durch die Behörden zu einem wichtigen Hindernis. Merke: Ohne NIE läuft in Spanien nichts!

10. Das regelt sich schon von selbst …

Gerade Nichtresidenten können mit guter Beratung vor dem Kauf einer spanischen Ferienimmobilie enorm Steuern sparen. Die Analyse sollte dabei immer alle Steuerfolgen in beiden Ländern im Blick haben.

Die Autoren, Steuerberater/Asesor fiscal Dipl. Kfm. Willi Plattes und Thomas Fitzner, arbeiten bei European Accounting, ein internationales Steuerbüro in Palma de Mallorca

INFO

European Accounting veranstaltet an diesem Dienstag (14. Juli 2020) um 11 Uhr ein Online-Seminar (Webinar) zum Thema: „Erben und Schenken in Spanien mit Auswirkungen in Deutschland“. Referenten sind Dr. Nadia Altenburg und Dr. Christian Kahlenberg von der renommierten Steuerkanzlei Flick Gocke Schaumburg, der Berliner Notar und Rechtsanwalt Roland Krause sowie Willi Plattes und Thomas Fitzner von European Accounting. Die Teilnahme am Webinar ist kostenlos. Anmeldung unter www.europeanaccounting.net