Bei der Einkommenssteuererklärung hilft der Beratungsservice „Renta Ágil” des Finanzamts. | C. Luján

TW
0

Eines sollte man voranstellen, sagt Ursula Müller-Breitkreutz. Sie ist Steuerberaterin des Büros „Paseo Mallorca Consulting” in Palma. „Der grundsätzliche, sehr große Unterschied zwischen dem spanischen und dem deutschen Steuersystem ist, dass in Spanien nur Autodeklarationen abgegeben werden. Das bedeutet, dass der Steuerzahler eine Bringschuld hat, seine Steuererklärung unaufgefordert abzugeben.” In der diesjährigen Einkommenssteuer-Kampagne, die noch bis zum 1. Juli läuft, können Betroffene von diversen Neuerungen profitieren. Welche das sind, erklärt MM.

Die wichtigste Neuerung in diesem Jahr ist, dass ausnahmslos alle Selbstständigen eine Einkommenssteuererklärung (IRPF – Impuesto sobre la renta de las personas físicas) abgeben müssen. Bisher waren nur diejenigen, die mehr als 1000 Euro verdienten, dazu verpflichtet. Was Arbeitnehmer und Rentner betrifft, so müssen alle Arbeitnehmer, die mehr als 22.000 Euro von einem einzigen Arbeitgebererhalten haben, eine Steuererklärung abgeben.

Für Personen, die mehr als eine Beschäftigung ausgeübt haben, wurde die Schwelle, ab der sie eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, in diesem Jahr von 14.000 Euro auf 15.000 Euro angehoben. In jedem Fall sollte man bedenken: Wenn Einkommen aus anderen Quellen als Arbeit stammt (Vermögen, Sozialleistungen et cetera), sollte in jedem Einzelfall geprüft werden, ob eine Erklärungsverpflichtung besteht.

Elektrofahrzeuge richtig absetzen

Die Steuerbehörde hat einen neuen befristeten Einkommensteuerabzug für Steuerzahler eingeführt, die vom 30. Juni 2023 bis zum 31. Dezember 2024 ein Elektrofahrzeug kaufen. Der Abzug kann 15 Prozent des Anschaffungswertes betragen, wenn mindestens 25 Prozent des Wertes als Anzahlung geleistet wird oder bereits wurde. Als Bedingung legt das Finanzministerium fest, dass diese Fahrzeuge nicht für eine wirtschaftliche Tätigkeit verwendet werden dürfen. Wenn Auto oder Motorrad nämlich für den persönlichen Gebrauch erworben und dann für gewerbliche Aktivitäten verwendet werden, gehen die vorgenommenen Abzüge verloren.

Ein bereits bestehender Abzug, der für dieses Jahr verlängert wird, ist der für Wohnungsrenovierungen . Dieser Abzug ist mit der Verbesserung der Energieeffizienz oder der Zugänglichkeit verbunden und Steuerzahler können je nach Fall bis zu 60 Prozent des Betrags absetzen.

Die Absetzbarkeit von gezahlten Beiträgen an Nichtregierungsorganisationen wurde ausgeweitet und kann in diesem Jahr bis zu 80 Prozent des Beitrags betragen. Man kann auch Beiträge an politische Parteien, Berufsverbände und Gewerkschaften absetzen. In diesem Fall beträgt der Abzug 20 Prozent.

Erwerbstätige Mütter

Bis 2022 konnten nur erwerbstätige Mütter einen Freibetrag von 1200 Euro pro Jahr für jedes Kind unter drei Jahren in Anspruch nehmen. Nun kann die Mutter, auch wenn sie zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht gearbeitet hat, sondern Arbeitslosengeld bezog, oder auch wenn sie nach der Geburt mindestens 30 Tage lang Beiträge geleistet hat, diesen Abzug in Anspruch nehmen und eine Vorauszahlung von 100 Euro pro Monat beantragen. Diese Ausweitung umfasst auch die zusätzlichen 1000 Euro für Betreuungskosten für Kinder unter drei Jahren in Kinderkrippen oder Kinderbildungseinrichtungen.

Ähnliche Nachrichten

Kürzlich hat die Regierung die Verpflichtung eingeführt, die Einkommenssteuererklärung auf elektronischem Wege einzureichen, „vorausgesetzt, dass die Steuerverwaltung eine persönliche Betreuung der Steuerzahler sicherstellt, die Unterstützung beim Ausfüllen der Erklärung auf diesem Wege benötigen”. Diese Hilfe wird vom Finanzamt in Form des Beratungsservices „Renta Ágil” angeboten. Alternativ können Steuerzahler auch klassisch den Beistand einer Steuerberaterin wie Ursula Müller-Breitkreutz in Anspruch nehmen.

Aufgepasst: Die regionalen Abzüge werden nicht automatisch in den Entwurf der Steuererklärung, den man automatisch vom Finanzamt zugeschickt bekommt, aufgenommen. Daran erinnerte der balearische Finanzminister, Antoni Costa, bei einer Pressekonferenz Anfang April: Er bat die Steuerzahler der Balearen, „ihre Steuererklärung zu überprüfen und zu kontrollieren, ob sie eine der regionalen Abzüge anwenden können, bevor sie ihre Zustimmung erteilen.”

Rund ums Wohnen

Im Bereich Wohnen können die Steuerzahler auf den Balearen von fünf Steuerabzügen profitieren: Unter anderem können 15 Prozent der Ausgaben für die Miete einer Wohnung bis maximal 530 Euro steuerlich abgesetzt werden. Diese Regelung wurde nun auf Über-65-Jährige ohne Erwerbstätigkeit ausgeweitet. Personen unter 30 Jahren, Personen mit einer Behinderung von mehr als 33 Prozent, kinderreiche Familien sowie Alleinerziehende genießen sogar einen Satz von 20 Prozent beziehungsweise höchstens 650 Euro (in den beiden letztgenannten Fällen wurde die Einkommensgrenze um 20 Prozent angehoben).

Darüber hinaus werden drei weitere Abzüge beibehalten: Zum einen die Steuererleichterung für die Verbesserung der Nachhaltigkeit einer Wohnung mit einem Kostenansatz von 50 Prozent der Ausgaben bis zu 10.000 Euro. Zum anderen lässt sich die Prämie von Versicherungen auf Mietausfälle für Vermieter von Wohnimmobilien zu 75 Prozent oder maximal 440 Euro absetzen. Drittens eine Erleichterung in Höhe von 15 Prozent von Mieten, die sich aus einem vorübergehenden Umzug aus beruflichen Gründen ergeben. Hierbei gilt ein Höchstbetrag von ebenfalls 440 Euro.

Im Bildungswesen gibt es drei mögliche Abzüge: Darunter das Absetzen von Schulbuchkosten in Höhe von 250 Euro für jedes Kind und 350 Euro speziell für Eltern unter 30 Jahren, Menschen mit einer Behinderung von mehr als 33 Prozent, kinderreiche Familien und Alleinerziehende (in den beiden letztgenannten Fällen wurde die Einkommensgrenze um 20 Prozent angehoben). Die Steuergutschrift für außerschulische Fremdsprachenkurse wird beibehalten, mit 15 Prozent der Ausgaben und mit maximal 110 Euro pro Kind.

Persönliche Lebensumstände

Im Übrigen beziehen sich vier Abzüge auf persönliche Situationen der Steuerpflichtigen: Neu sind der Geburten- sowie Adoptionsabzug in Höhe von 800 Euro für das erste Kind, 1000 Euro für das zweite, 1200 für das dritte und 1400 für das vierte und folgende. Außerdem wurden die damit verbundenen Einkommensgrenzen für kinderreiche Familien und Alleinerziehende um 20 Prozent erhöht. Im Falle des Geburtenabzugs und sobald die entsprechenden Vorschriften ausgearbeitet sind, wird es möglich sein, rückwirkend zum 1. Januar 2024 eine Vorauszahlung zu beantragen. Dies hat zum Zweck, dass Betroffene nicht warten müssen, bis die Steuererklärung im nächsten Jahr eingereicht wird. Für das laufende Steuerjahr hat diese Maßnahme keine Auswirkungen.

Ebenfalls hat sich der Abzug für die Betreuung von Kindern unter sechs Jahren aus Gründen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert: Dieser wurde auf bis zu 50 Prozent der Ausgaben und einem Höchstbetrag von 900 Euro angehoben für Eltern unter 30 Jahren, Menschen mit einer Behinderung von mehr als 33 Prozent, kinderreiche Familien und Alleinerziehende (in den beiden letztgenannten Fällen wurde auch hier die Einkommensgrenze um 20 Prozent angehoben).

Der Familienfreibetrag wurde unter anderem für das zweite und jedes weitere Kind sowie für unterhaltsberechtigte Verwandte wie etwa Eltern oder Großeltern um zehn Prozent erhöht. Hinsichtlich der übrigen acht Steuerabzüge, die beibehalten werden, wird empfohlen, sich gesondert zu informieren.