Vor allem Landwirte machen sich das Feuer zunutze, um Grünabfälle zu entsorgen.

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Da Waldbrände auf Mallorca immer wieder große Flächen unberührter Natur zerstören, ist beim Umgang mit Feuer auf der Insel besondere Vorsicht angebracht. "Man sollte aber nicht vergessen, dass das Feuer auch ein Werkzeug ist", sagt Empar Benlloch, Forstwirtin und Brandexpertin im balearischen Umweltministerium. Sowohl Land- als auch Forstwirte und Jäger setzen Feuer auf Mallorca gezielt ein.

Selbst im Sommer, bei extremer Hitze und Trockenheit, ist es nicht pauschal verboten, Feuer zu machen. Die Vorschriften variieren je nach Gegend und Jahreszeit. Entscheidend ist das balearische Dekret 125 von 2007, das Waldbrände verhindern soll. Das Dekret regelt, wer, wann, wo Feuer machen darf.

Die Balearen-Landschaft ist zu diesem Zweck in drei Zonen unterteilt: Waldgebiet, daran angrenzendes Gebiet (bis 500 Meter Abstand) und anderes Gelände. Das Jahr ist in dem Dekret derweil in zwei Phasen unterteilt: Besonderes Brandrisiko herrscht demnach vom 1. Mai bis zum 15. Oktober.

In diesem Zeitraum ist das Feuermachen in Waldgebieten komplett verboten. Das gilt auch für extra ausgewiesene öffentliche Feuerstellen. Im Rest des Jahres benötigt man für Feuer in Waldgebieten eine Ausnahmegenehmigung oder man muss die öffentlichen Grillplätze nutzen. Zwischen Mai und Oktober benötigt man auch in den an Waldgebiete angrenzenden 500-Meter-Zonen eine Sondergenehmigung, um Pflanzenreste zu verbrennen. In den übrigen Gebieten ist Feuermachen das ganze Jahr über erlaubt. Das Verbrennen von Pflanzenresten in Wohngebieten bedarf allerdings einer Genehmigung der jeweiligen Gemeinde.

Grillen ist zwischen Mai und Oktober in den an Waldgebiete angrenzenden Gegenden genehmigungspflichtig. Das gilt auch für Wohngebiete, wenn "die Gefahr eines Waldbrandes besteht", wie es im entsprechenden Gesetz etwas schwammig heißt.

Wer Zweifel hat, welche Vorschriften an welchem Ort gelten, kann den jeweiligen Umweltinspektor seiner Gemeinde kontaktieren, am einfachsten über das Rathaus.


INFO
Die Internetseite der Forstbehörde erreichen Sie unter: forestal.caib.es