Viele Landwirte verbrennen auf Mallorca ihre Gartenabfälle. | MICHELS

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Feuer auf Mallorca - sind die eigentlich erlaubt? Das kommt ganz darauf an, wann und wo sie entfacht werden.

Waldgebiete: Vom 1. Mai bis 15. Oktober jeden Jahres ist Waldbrandsaison. In dieser Zeit ist jegliches Feuer in den Wäldern verboten, auch an den öffentlichen Grillplätzen. Diese können erst ab dem 16. Oktober wieder benutzt werden (bis zum 30. April). Alle diejenigen, die außerhalb der ausgewiesenen Plätze in Waldgebieten Feuer machen wollen, müssen beim balearischen Umweltministerium eine Erlaubnis einholen.

Ländliche Gebiete: Hier kommt es darauf an, wie weit die Stelle, an der das Feuer gemacht werden soll, vom Wald entfernt ist. Befindet sich der Platz 500 Meter oder weiter entfernt, ist das ganze Jahr über keinerlei Erlaubnis notwendig, es kann stets Feuer gemacht werden. Zwischen dem 16. Oktober und 30. April sind auch Feuer erlaubt, die weniger als 500 Meter vom Wald entfernt entfacht werden. Während der Waldbrandmonate (1. Mai bis 15. Oktober) ist dies dagegen nur mit einer Erlaubnis des balearischen Umweltministeriums möglich.

Besiedeltes Gebiet : Hier sind die jeweiligen Gemeinden zuständig, die das Verbrennen von Gartenabfällen unterschiedlich handhaben. Bevor ein Feuer entfacht wird, sollte auf jeden Fall Rücksprache mit dem Rathaus gehalten werden, um sicherzugehen, dass nicht gegen die Gemeindeverordnungen verstoßen wird.

Weitere Informationen auf www.pia.caib.es oder telefonisch im Umweltinformationszentrum. (Tel. 900-151617)

(aus MM 44/2016)