Alkoholkontrolle: Wen die Polizisten betrunken am Steuer erwischen, dem können sie den Führerschein abnehmen. | Alejandro Sepulveda Soler

TW
0

Es ist kein Ausnahmefall, dass auch deutsche Touristen auf Mallorca in die Polizeikontrolle geraten. Haben sie Alkohol getrunken oder gar alkoholisiert einen Unfall gebaut, wird es schnell unangenehm. Der Führerschein wird kassiert, es gilt Fahrverbot, zudem droht eine Gerichtsverhandlung mit anschließender Geldstrafe. Doch die Alkoholfahrt im Urlaub kann auch in Deutschland böse Folgen haben.

Die Polizei auf Mallorca kann von Urlaubern, die beispielsweise betrunken einen Verkehrsunfall begehen oder im Rausch Auto fahren (mehr als 1,2 Promille), den Führerschein einbehalten. Damit ist ein Fahrverbot im Land verbunden. Wie lange dieses gilt, entscheidet ein Gericht. Dauerhaft weg ist der Lappen damit zunächst nicht. "Im Ausland kann die deutsche Fahrerlaubnis nicht rechtswirksam entzogen werden", heißt es von ADAC-Experten. Denn nur die deutsche Führerscheinstelle kann den Führerschein einziehen.

Doch was passiert mit dem auf Mallorca einbehaltenen Führerschein? Dieser wird nach Deutschland geschickt und der Fahrer kann ihn dann in der zuständigen Führerscheinstelle abholen. Allerdings prüfen die Behörde und das Kraftfahrtbundesamt das Vergehen, wenn es von den ausländischen Polizisten entsprechend dokumentiert und nachgewiesen wurde. Es ist also nicht selbstverständlich, dass der Urlauber nach einer Trunkenheitsfahrt seinen Lappen kommentarlos wiederbekommt.

Ähnliche Nachrichten

Die Grundlage dafür bildet die Straßenverkehrsordnung: "Erweist sich jemand als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen, so hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen." Laut Fahrerlaubnis-Verordnung wird davon Gebrauch gemacht, wenn "erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen wurde". Sprich: Wer auch in Deutschland schon wegen Alkohols am Steuer auffiel, wird mit einem zeitweisen Fahrverbot oder dem Entzug des Führerscheins rechnen müssen. Zudem kann die Behörde eine MPU (Medizinisch-psychologische Untersuchung, umgangssprachlich: "Idiotentest") anordnen.

"Je nach Vergehen ist mit bestimmten Rechtsfolgen zu rechnen", heißt es aus der Führerscheinstelle in Leipzig dazu. Das Flensburger Kraftfahrtbundesamt bestätigt: "Wir werden über das Vergehen informiert."

Es gibt verschiedene Gerichtsurteile, in denen die Klagen von Deutschen abgewiesen wurden. Gegen sie wurde in der Heimat ein Fahrverbot verhängt, nachdem sie im Ausland betrunken am Steuer erwischt worden waren. Die Betroffenen hatten eine angeordnete MPU nicht bestanden und waren bereits im Heimatland wegen Trunkenheitsdelikten auffällig geworden. Die Behörden waren zu dem Schluss gekommen, dass die Personen aufgrund ihres Alkoholmissbrauchs im In- und Ausland kein Auto mehr fahren dürfen.

(aus MM 05/2018)