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Wer über reichlich materielle Besitztümer verfügt, der trägt auch eine besondere Verantwortung der Allgemeinheit gegenüber. Dieser Gedanke ist nicht nur im deutschen Grundgesetz verankert, sondern auch in der spanischen Verfassung, und ist also Teil der Normen, die in unserem Kulturkreis das Verhältnis des Einzelnen zur Gesellschaft regeln. Eigentum verpflichtet – was damit gemeint ist, verdeutlicht auf ganz besonders anschauliche Weise ein Beispiel aus der mallorquinischen Realität.

Mehr als 90 Prozent des Tramuntana-Gebirges befinden sich in Privatbesitz. Dabei handelt es sich zum Teil um enorme Ländereien, um historische Herrenhäuser, um Wälder, Weiden, Terrassengärten, um spektakuläre Landschaft, um Mallorcas kulturelles Erbe. Die Zeiten, in denen sich die Landgüter in der Tramuntana gewinnbringend bewirtschaften ließen, sind längst vorüber. Im materiellen Sinne wertvoll ist das Gebirge heute nur noch als Kulisse für das touristische Mallorca. Statt Köhler werden die jungen Insulaner heute Kellner. Das hat weitreichende Folgen.

Denn Wälder und Felder, die nicht genutzt werden, liegen brach und verwildern. Die Menge der Biomasse in der Tramuntana hat in den vergangenen Jahrzehnten extrem zugenommen – und mit ihr die Gefahr von Waldbränden. Als Ende Juli im Südwesten ein verheerendes Feuer mehr als 2330 Hektar Fläche vernichtete, zeigten sich die Folgen dieser Entwicklung: Die Flammen konnten sich in Windeseile ungehindert ausbreiten. Darunter hatten dann auch diejenigen zu leiden, die ihre Fincas eigentlich gut in Schuss halten, wie etwa die Umweltschützer vom GOB.

Die Bewahrung der Tramuntana fällt in den Verantwortungsbereich der Grundbesitzer. Ebenso wie es verboten ist, in den Sommermonaten in Waldnähe Feuer zu machen, sollten die Eigentümer der Fincas dazu verpflichtet sein, auf ihren Landgütern Brandschutzmaßnahmen zu ergreifen. Zum Wohle der Allgemeinheit.