Die Luxusidylle in dem High-End-Ferienort ist trügerisch. | Ultima Hora

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Nach der Aussperrung einer deutschen Familie aus einem Haus in Port d’Andratx durch dessen vermeintlichen Besitzer beschuldigen sich beide Seiten jetzt öffentlich des Betruges. Was war passiert?

Ende vergangener Woche hatte die Guardia Civil in einer Wohngegend in Port d’Andratx einen Deutschen festgenommen, der eine ebenfalls bundesdeutsche Familie aus ihrem Domizil ausgesperrt hatte. Nach Ermittlungen der Polizei hatte der Mann die kurzfristige Abwesenheit der Familie ausgenutzt, um sich mit einem Zweitschlüssel Zutritt zur Immobilie zu schaffen, die nach seiner Aussage ihm gehöre. Anschließend soll er die Türschlösser ausgetauscht und einen Teil des in der Wohnung befindlichen Hausrats der Familie vor die Tür gestellt haben.

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Die Familie zeigte den Vorfall bei der Lokalpolizei an. Ihrer Aussage nach hatte der Mann ihnen das Haus zuvor verkauft. Zum Beweis dafür legte die Familie einen vor einem Notar von beiden Seiten unterzeichneten Kaufoptionsvertrag vor. Daraufhin wurde der Mann von der Guardia Civil in der Immobilie zur Rede gestellt und anschließend wegen Hausfriedensbruchs verhaftet.

Nach einer Nacht in der Gefängniszelle wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt. Und bezog kurze Zeit später gegenüber der MM-Schwesterzeitung „Ultima Hora” Stellung zu dem Vorfall. Tatsächlich hätten beide Seiten einen Kaufoptionsvertrag für die Immobilie unterzeichnet, der aber von der Familie nicht eingehalten worden sei. Stattdessen hätten sich die vermeintlichen Käufer mit dem Anliegen, dort einige kleine Sanierungsarbeiten zu verrichten, im Haus niedergelassen, ohne eine im Vertrag dafür festgesetzte Geldsumme zu zahlen. Daraufhin habe er die Familie ausgesperrt.

In einer unaufgefordert eingesandten E-Mail an die MM-Redaktion empörte sich die vermeintliche Hauskäuferin am Mittwoch über eine unfaire Berichterstattung in den Medien. Ihrer Meinung nach hätte das Haus sechs Jahre leer gestanden, bevor sie sich dazu entschlossen habe, die Immobilie zu erwerben. Eine entsprechende Anzahlung sei auf ein notarielles Sonderkonto eingezahlt worden. In Absprache mit dem Makler und dem Verkäufer habe sie anschließend begonnen, die durch einen schweren Wasserschaden notwendig gewordenen Sanierungsarbeiten vorzunehmen, deren Höhe aufgrund der Schwere des Schadens 200.000 Euro betragen haben soll. Für den 13. Juni sei ein Notartermin für die Unterzeichnung des Kaufvertrags angesetzt. Dann soll der Sachverhalt geklärt werden.