Das Kloster Santa Elisabet in Palma, im Volksmund Sant Jeroni genannt. | Miquel Àngel Cañellas

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Hat sich das Bistum Mallorca unrechtmäßig das Hieronymitinnen-Kloster Santa Elisabet in Palma, im Volksmund Sant Jeroni genannt, unter den Nagel gerissen? Ja, sagte jetzt das Amtsgericht.

In ihrem Urteil befand die Richterin Pilar Ramos Monserrat, dass die drei Grundstücke des Klosters, auf dem der Konvent, die Kirche und ein Nebengebäude stehen, den Nonnen gehört. Damit hob sie einen Grundbucheintrag des Bistums auf, das die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.

Der Streit zwischen Bischof und Betschwestern reicht zurück in das Jahr 2014. Wegen ihres Alters und der zurückgegangenen Zahl der Nonnen waren die Hieronymitinnen von Sant Jeroni, das der Orden seit 1485 als Konvent bewohnte, zu ihren Schwestern ins Kloster Sant Bartomeu in Inca umgezogen. Nur wenig später ließ das Bistum das Kloster als sein Eigentum ins Grundbuch eintragen. Es berief sich dabei auf ein Verzeichnis des Kirchenbesitzes vom 30. November 1865, das das Kloster als Eigentum der Diözese ausweist.

Nach dem Eintrag ins Grundbuch verlangte der neue Besitzer von den Nonnen die Herausgabe der Schlüssel des Klosters. Doch anstatt klein beizugeben, zogen die Hieronymitinnen vor Gericht. Und trugen nun einen Sieg davon.

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In ihrer Urteilsbegründung stellte die Richterin klar, dass die Nonnen „diejenigen sind, die Steuern und Abgaben gezahlt, Beiträge erhalten und verschiedene Subventionen verwaltet haben, die zu verschiedenen Zeiten verschiedene Räume und Räumlichkeiten des Klosterkomplexes verpachtet, Verträge für die Strom- und Wasserversorgung und Versicherungen abgeschlossen haben und, kurz gesagt, die unzählige Handlungen der Herrschaft in ihrem Besitz als uralte Eigentümerinnen vorgenommen haben“.

In einer Mitteilung an die Medien und auf einer anschließenden Pressekonferenz am gestrigen Freitag nahmen die Hieronymitinnen kein Blatt vor den Mund. „Die Wahrheit leidet, stirbt aber nie“, schossen sie verbal gegen das Bistum, dessen Verhalten sie als „ungebührliche Aggression“ bezeichneten.

Zugleich baute Äbtissin Ángeles Sanz Mallorcas Bischof Sebastià Taltavull, der den Rechtsstreit 2017 mit seinem Amt übernahm, eine goldene Brücke. Sie stellte klar, dass es sich nicht um einen Triumph handele, sondern schlicht und einfach um die Wahrheit. „Wir haben sehr darunter gelitten, dass wir es mit jemandem zu tun haben, der so sehr zur Kirche gehört wie ein Bischof, den ich immer entschuldige, weil es vielleicht seine Mitarbeiter sind, die ihn in diese Lage gebracht haben.“

Ob der Bischof das Friedensangebot annehmen wird, ist mehr als fraglich. In einer Pressemitteilung von vergangenem Donnerstag heißt es: „Das Bistum Mallorca bekräftigt an erster Stelle erneut seine volle Achtung vor Gerichtsentscheidungen. Das Bistum will jedoch seine Ablehnung des Urteils zum Ausdruck bringen, gegen das es Berufung einlegen will.“

In einem sind sich beide Parteien allerdings einigh: Snat Jeroni soll künftig wieder als Kloster genutzt werden.